DPUW Deutsche Pflege und Wohnen AG – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz

DPUW Deutsche Pflege und Wohnen AG

Berlin

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:

1.

Eine Aktionärin hat gegen die auf der Hauptversammlung vom 27. April 2015 zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung gefassten Beschlüssen über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie der Mitglieder des Vorstands Nichtigkeitsklage und hilfsweise Anfechtungsklage erhoben. Weiter hat die Aktionärin Nichtigkeits- und hilfsweise Anfechtungsklage zu dem auf der Hauptversammlung vom 27. April 2015 zu Punkt 6 der Tagesordnung gefassten Beschluss der Hauptversammlung, keine Sonderprüfung gem. § 142 AktG einzuleiten, erhoben und dies mit einer positiven Beschlussfeststellungsklage verbunden, mit der sie beantragt, festzustellen, dass eine Sonderprüfung zum „Komplex Beratungsvertrag Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek“, zum „Komplex Anfechtungsklage HARO Verwaltungsgesellschaft mbH“ und zum „Komplex Klage DPUW Deutsche Pflege und Wohnstift GmbH gegen H&R Objekteinrichtungen GbR“ stattfinden soll. Die Aktionärin hat weiter gegen den auf der Hauptversammlung vom 27. April 2015 zu Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschluss, keine Schadensersatzansprüche gegen die Mitglieder des Vorstands und die Mitglieder des Aufsichtsrats geltend zu machen, Nichtigkeitsklage und hilfsweise Anfechtungsklage erhoben und dies mit einer positiven Beschlussfeststellungsklage verbunden, mit der sie die Feststellung einer Beschlussfassung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand und die Aufsichtsratsmitglieder wegen „fehlerhaft erteilten Antworten auf Fragen von Aktionären“ in der ordentlichen Hauptversammlung 2014 und wegen einer „Klage DPUW Deutsche Pflege und Wohnstift GmbH gegen die H&R Objekteinrichtungen GbR“ u.a. beantragt. Die Aktionärin hat eine weitere positive Beschlussfeststellungsklage zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung vom 27. April 2015 zur Feststellung einer Beschlussfassung über die Bestellung der WAPAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum besonderen Vertreter erhoben.

2.

Die Klage ist vor dem Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 104 O 39/15 anhängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.

 

Berlin, im Juli 2015

DPUW Deutsche Pflege und Wohnen AG

Der Vorstand

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