Dr. Bock Industries AG – Hauptversammlung 2018

Dr. Bock Industries AG

Auetal

WKN: A2AABY
ISIN: DE000A2AABY2

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 18.06.2018 um 11:00 Uhr in den Räumen des Hotels Maritim Düsseldorf am Flughafen, Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des festgestellten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Dr. Bock Industries AG, in 31749 Auetal, Welle 23, zur Einsichtnahme aus.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn in Höhe von 5.927.814,41 € eine Dividende pro Stückaktie von 0,15 € auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von 5.327.814,41 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.

Vorstand im Geschäftsjahr 2017 waren

a)

Herr Tilman Meyer zu Erpen

b)

Herr Ulrich Glass

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2017 waren

a)

Herr Prof. Thomas Gries

b)

Herr Abram Nette

c)

Herr Josef Schröder

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.000.000 Stückaktien und 4.000.000 Stimmrechte.

2.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Hierfür genügt eine Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den Beginn des 28.05.2018.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens am 11.06.2018, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

Dr. Bock Industries AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person i. S. von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.

4.

Anträge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:

Dr. Bock Industries AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Anderweitig adressiert Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen spätestens am 03.06.2018, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen.

 

Auetal, im April 2018

Dr. Bock Industries AG

Der Vorstand

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