Drägerwerk AG & Co. KGaA – Hauptversammlung 2018

Drägerwerk AG & Co. KGaA

Lübeck

ISIN DE0005550602 und ISIN DE0005550636

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 04. Mai 2018, 10:00 Uhr, in der Lübecker Musik- und Kongresshalle, Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2017, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2017

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2017 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 543.877.686,32 ausweist, festzustellen.

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.draeger.com/hv

eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 04. Mai 2018 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.

Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 286 Abs. 1 Satz 1 AktG ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach § 171 AktG gebilligt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 beträgt EUR 543.877.686,32.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von

EUR 0,46 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie
– insgesamt EUR 3.496.000,00
EUR 0,40 je dividendenberechtigter Stammaktie
– insgesamt EUR 4.064.000,00

Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 536.317.686,32 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Vorstehendem Beschlussvorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns liegt ein in 7.600.000 dividendenberechtigte Vorzugsaktien (ISIN DE0005550636) und 10.160.000 dividendenberechtigte Stammaktien (ISIN DE0005550602) eingeteiltes Grundkapital zugrunde.

Die Dividende ist am 09. Mai 2018 zahlbar.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit sämtlicher Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet turnusgemäß mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 04. Mai 2018, sodass Neuwahlen erforderlich sind.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 1. Fall, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG und § 17 Abs. 1 der Satzung aus zwölf Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner, deren Wahl nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes durch die Hauptversammlung erfolgt, und sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, deren Wahl nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes erfolgt. Nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG setzt der Aufsichtsrat sich zudem zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen (Mindestanteilsgebot). Sowohl die Anteilseigner- als auch die Arbeitnehmervertreterseite haben jeweils aufgrund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses der Gesamterfüllung widersprochen, sodass das Mindestanteilsgebot von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG jeweils getrennt zu erfüllen ist. Dem Aufsichtsrat müssen damit auf der Seite der Anteilseigner und auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mindestens zwei Frauen und jeweils mindestens zwei Männer angehören, um das Mindestanteilsgebot zu erfüllen.

Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden am 14. März 2018 nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes mit Wirkung ab Beendigung der am 04. Mai 2018 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung gewählt.

Die nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrates und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie das darin enthaltene Kompetenzprofil für das Gesamtgremium.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 04. Mai 2018 für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:

5.1.

Maria Dietz, Stuttgart
Mitglied des Verwaltungsrats und Anteilseignerin der GFT Technologies SE, Stuttgart

5.2.

Prof. Dr. Thorsten Grenz, Strande
Geschäftsführender Gesellschafter der KIMBRIA Gesellschaft für Beteiligung und Beratung mbH, Berlin

5.3.

Astrid Hamker, Georgsmarienhütte
Beiratsmitglied und Gesellschafterin der Piepenbrock Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG, Osnabrück sowie selbständige Tätigkeit in der Beratung von Familienunternehmen durch KOMPASS-Beratung, Osnabrück

5.4.

Stefan Lauer, Köln
Ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutsche Lufthansa AG, Frankfurt am Main

5.5.

Uwe Lüders, Lübeck
Ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung der L. Possehl & Co. mbH, Lübeck

5.6.

Dr. Reinhard Zinkann, Gütersloh
Geschäftsführender Gesellschafter der Miele & Cie. KG, Gütersloh

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.

Stefan Lauer soll im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

Von den Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat qualifiziert sich Herr Prof. Dr. Thorsten Grenz u.a. aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Finanzvorstand bei der mobilcom AG und der Hero AG als Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

Ergänzende Angaben zu den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind nachfolgend unter Ziffer II. abgedruckt.

6.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und der Quartalsfinanzberichte

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht der verkürzten Abschlüsse und der Zwischenlageberichte des Halbjahresfinanzberichtes und etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das Geschäftsjahr 2018 und für das Geschäftsjahr 2019, soweit sie vor der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2019 aufgestellt werden, zu wählen.

II.

Ergänzende Angaben über die zu Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

1.

Lebensläufe der Kandidaten und Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG

1.1.

Maria Dietz

Persönliche Daten:
Geburtsdatum und -ort: 02.03.1962, Villingen-Schwenningen
Wohnort: Stuttgart

Ausgeübter Beruf: Mitglied des Verwaltungsrats und Anteilseignerin der GFT Technologies SE, Stuttgart

Mitglied des Aufsichtsrats
der Drägerwerk AG & Co. KGaA seit: bislang kein Mitglied

Beruflicher Werdegang:

1985–1988: Marketing- und Export-Spezialistin, GAS Gesellschaft für Antriebs- und Steuerungstechnik, St. Georgen
1988-1989: Marketing-Beraterin, Atlantic Consultants GmbH, München
1989–1990: Marketing-Leiterin, Wesser Informatik GmbH, Stuttgart
1990–1998: Einstieg als Gesellschafterin und Kaufmännische Leiterin, GFT GmbH, St. Georgen
1998–2004: Leiterin Human Resources und Marketing, GFT Technologies AG, St. Georgen
2004–2010: Leiterin Recht und Konzernrevision, GFT Technologies AG, Stuttgart
2010–2015: Leitung des weltweiten Einkaufs der GFT Technologies AG, Stuttgart
seit 2015: Mitglied des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE

Ausbildung:

1982–1985: Studium der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre im Fachbereich Industrie an der DHBW (Duale Hochschule Baden-Württemberg, damals: Berufsakademie) Villingen-Schwenningen, Schwerpunkt Finanz- und Rechnungswesen sowie Internationales Marketing

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
GFT Technologies SE (Mitglied des Verwaltungsrats)

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen:
Keine

Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
Erweiterter Vorstand des Bitkom Fachausschusses „Frauen in der ITK“
Mitglied im FinTechRat des Bundesfinanzministeriums
Schöffin am Amtsgericht Stuttgart
Mitglied der Jury „Jugend gründet“

1.2.

Prof. Dr. Thorsten Grenz

Persönliche Daten:
Geburtsdatum und -ort: 28.07.1958, Kiel
Wohnort: Strande

Ausgeübter Beruf:
Geschäftsführender Gesellschafter der KIMBRIA Gesellschaft für Beteiligung und Beratung mbH, Berlin

Mitglied des Aufsichtsrats
der Drägerwerk AG & Co. KGaA seit: 09.05.2008

Mitglied in Ausschüssen des Aufsichtsrats
der Drägerwerk AG & Co. KGaA: Prüfungsausschuss (Vorsitzender)

Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses
der Drägerwerk AG & Co. KGaA seit: 2008

Beruflicher Werdegang:

1984–1986 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Betriebswirtschaftslehre, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
1986–1992 Berater bei McKinsey & Company, Inc., Frankfurt, Paris und Wien
1992–1997 Director Group Controlling („Prokurist“) bei Hapag Lloyd AG, Hamburg
1997–2000 Finance Director („Geschäftsführer”) bei Hapag-Lloyd Container-Linie GmbH, Hamburg
2000–2002 Chief Financial Officer bei mobilcom AG, Büdelsdorf
2002–2005 Chief Executive Officer bei mobilcom AG, Büdelsdorf
2006 Chief Financial Officer bei Hero AG, Lenzburg, Schweiz
2007–2008 Operating Partner bei 3i plc., Frankfurt/London
2008–2012 Chief Executive Officer bei Veolia Umweltservice GmbH, Hamburg

Ausbildung:
Diplom-Kaufmann, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Dr. sc. pol., Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Gpredictive GmbH, Hamburg
Drägerwerk Verwaltungs AG, Lübeck
Dräger Safety AG & Co. KGaA, Lübeck
Dräger Safety Verwaltungs AG, Lübeck

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen:
Keine

Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
Präsident Financial Experts Association e.V.
Honorarprofessor an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

1.3.

Astrid Hamker

Persönliche Daten:
Geburtsdatum und -ort: 24.08.1966, Osnabrück
Wohnort: Georgsmarienhütte

Ausgeübter Beruf:

Beiratsmitglied und Gesellschafterin der Piepenbrock Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG, Osnabrück

Selbständige Tätigkeit in der Beratung von Familienunternehmen durch KOMPASS-Beratung, Osnabrück

Mitglied des Aufsichtsrats
der Drägerwerk AG & Co. KGaA seit: bislang kein Mitglied

Beruflicher Werdegang:

1993–1995 Assistentin des Vorsitzenden der Geschäftsführung der Felix Schoeller Gruppe, Osnabrück
1995–1997 Abteilungsleiterin Marketing, Unternehmensentwicklung Piepenbrock Service GmbH & Co. KG, Osnabrück
1998–2011 Geschäftsführende Gesellschafterin Piepenbrock Unternehmensgruppe (Marketing, Unternehmenskommunikation, Human Resources)
seit 2011 KOMPASS-Beratung, selbständige Tätigkeit in der Beratung von Familienunternehmen, Osnabrück
2011–2015 Mitglied des Aufsichtsrats dorma + kaba Holding GmbH & Co. KGaA, Ennepetal
2012–2016 Mentorin bei Bernotat & Cie. GmbH, The Mentoring Company, Hamburg
2012–2016 Mitglied des Beirats Köttermann Systemlabor GmbH & Co. KG, Uetze

Ausbildung:
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule St. Gallen, Schweiz
Abschluss: licentiata oeconomiae HSG

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen:
Seier Gruppe GmbH, Dorum (Vorsitzende des Beirats)
Piepenbrock Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG, Osnabrück (Mitglied des Beirats)
Augustin Entsorgung GmbH, Meppen (Mitglied des Beirats)

Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
Keine

1.4.

Stefan Lauer

Persönliche Daten:
Geburtsdatum und -ort: 24.03.1955, Melsungen
Wohnort: Köln

Ausgeübter Beruf:
Ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutsche Lufthansa AG, Frankfurt am Main

Mitglied des Aufsichtsrats
der Drägerwerk AG & Co. KGaA seit: 03.05.2013

Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses
der Drägerwerk AG & Co. KGaA seit: 2013

Beruflicher Werdegang:

1983–1986 Persönlicher Referent des Dezernenten für Personal, Organisation und Recht im Magistrat, Stadt Frankfurt
1986–1988 Persönlicher Referent und Leiter des Büros des Oberbürgermeisters, Stadt Frankfurt
1989 Sonderbeauftragter zur Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH
1990 Abteilungsleiter Führungskräftebetreuung, Deutsche Lufthansa AG, Köln
1991–1994 Leiter des Zentralbüros des Vorstandsvorsitzenden, Deutsche Lufthansa AG, Köln
1994–1997 Leitung der Strategischen Konzern- und Organisationsentwicklung Deutsche Lufthansa AG, Köln
1997–1999 Vorstand Marketing und Vertrieb, Lufthansa Cargo AG, Frankfurt/Main
Mai–Juli 2000 Stellvertretendes Mitglied des Vorstands, Deutsche Lufthansa AG
Aug 2000–Juni 2003 Vorstand Personal, Deutsche Lufthansa AG
Juli 2003–Mai 2009 Vorstand Aviation Services und Personal, Deutsche Lufthansa AG
Juni 2009–Juni 2013 Vorstand Verbund-Airlines und Konzern-Personalpolitik, Deutsche Lufthansa AG

Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaft in Würzburg und Frankfurt mit anschließender Referendarzeit. Abschluss: 1. und 2. Staatsexamen

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Lufthansa Cargo AG, Frankfurt am Main
People at Work Systems AG, München
Drägerwerk Verwaltungs AG, Lübeck
Dräger Safety AG & Co. KGaA, Lübeck

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen:
Keine

Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
Keine

1.5.

Uwe Lüders

Persönliche Daten:
Geburtsdatum und -ort: 28.07.1952 in Hameln
Wohnort: Lübeck

Ausgeübter Beruf:
Ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung der L. Possehl & Co. mbH, Lübeck

Mitglied des Aufsichtsrats
der Drägerwerk AG & Co. KGaA seit: 09.05.2008

Mitglied in Ausschüssen des Aufsichtsrats
der Drägerwerk AG & Co. KGaA: Nominierungsausschuss

Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses
der Drägerwerk AG & Co. KGaA seit: 2008

Beruflicher Werdegang:

1979–1983 Berater bei McKinsey & Company, München
1983–2000 Verschiedene Positionen in der GEA-AG, Bochum
1983–1989 Vertriebs- und Exportleiter, GEA-Klimatechnik
1989–1992 Alleingeschäftsführer GEA-Pollrich, Mönchengladbach
1992–1995 Vorstandsvorsitzender der GEA-Grasso, Niederlande
1995–2000 Mitglied des Vorstands bei der GEA-AG, Bochum
2000–2003 Vorstandsvorsitzender Buderus AG, Wetzlar
2004–2017 Vorsitzender der Geschäftsführung der L. Possehl & Co. mbH, Lübeck

Ausbildung:
Diplom-Volkswirt

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH (LHG), Lübeck (Vorsitzender)
Drägerwerk Verwaltungs AG
Dräger Safety AG & Co. KGaA

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen:
Keine

Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
Keine

1.6.

Dr. Reinhard Zinkann

Persönliche Daten:
Geburtsdatum und -ort: 01.09.1959 in Gütersloh
Wohnort: Gütersloh

Ausgeübter Beruf:
Geschäftsführender Gesellschafter der Miele & Cie. KG, Gütersloh

Mitglied des Aufsichtsrats
der Drägerwerk AG & Co. KGaA seit: 09.05.2008

Mitglied in Ausschüssen des Aufsichtsrats
der Drägerwerk AG & Co. KGaA: Nominierungsausschuss

Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses
der Drägerwerk AG & Co. KGaA seit: 2008

Beruflicher Werdegang:

1988 Trainee bei der BMW AG, München; vorzeitige Beendigung des Programms und Übernahme in den Bereich Vertrieb Deutschland
1990 Handlungsbevollmächtigter BMW AG, München
1992 Wechsel in die Miele-Gruppe
1994–1999 Geschäftsführer der Imperial-Werke oHG, Bünde
seit 1999 Geschäftsführender Gesellschafter der Miele & Cie. KG

Ausbildung:

1980–1982 Studium der Volkswirtschaft an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie der Geschichte, Musikwissenschaft und Philosophie an der philosophischen Fakultät der Albert-Ludwig-Universität Freiburg
1983 Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Harvard Universität, Boston
1983–1986 Studium der Betriebswirtschaft sowie der Geschichte an der Universität zu Köln
1986 Examen zum Diplom-Kaufmann
1988 Promotion zum Dr.rer.oec. an der Technischen Universität Berlin

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Falke KGaA, Schmallenberg (Vorsitzender)
Drägerwerk Verwaltungs AG, Lübeck
Dräger Safety AG & Co. KGaA, Lübeck

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen:
Hipp & Co., Pfaffenhofen (Verwaltungsratspräsident)
Nobilia-Werke J. Stickling GmbH & Co. KG, Verl (Vorsitzender des Beirats)

Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
Keine

2.

Angaben nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance Kodex:

Die Kandidaten Prof. Dr. Thorsten Grenz, Stefan Lauer, Uwe Lüders, und Dr. Reinhard Zinkann sind jeweils Mitglieder des Aufsichtsrats der Drägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafterin ohne Kapitalbeteiligung der Drägerwerk AG & Co. KGaA sowie Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA, wobei Stefan Lauer im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat in beiden Gremien als Kandidat für den Vorsitzenden vorgeschlagen wird. Darüber hinaus nehmen diese Kandidaten Mandate in Aufsichtsräten von der Gesellschaft nachgeordneten Konzernunternehmen wahr, wie sie vorstehend zu den einzelnen Kandidaten aufgeführt sind. Die Kandidatinnen Maria Dietz und Astrid Hamker werden im Fall ihrer Wahl in den Aufsichtsrat ebenfalls Mitgliedschaften in den genannten Organen übernehmen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats wird hierdurch die Unabhängigkeit der Kandidaten im Sinne von Ziffer 5.4.2 Satz 2 Deutscher Corporate Governance Kodex nicht berührt.

III.

Weitere Angaben zur Einberufung

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes

Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes, Vorzugsaktionäre vorbehaltlich § 34 Abs. 5 der Satzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes sind jedoch nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes nachweisen.

Der für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes zu führende Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut ausgestellte Bescheinigung erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst und in Textform erstellt worden sein sowie sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen, das ist

Freitag, der 13. April 2018, 00:00 Uhr,
(sog. „Nachweisstichtag“).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der Aktionäre (Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre) müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am

Freitag, den 27. April 2018, 24:00 Uhr,

jeweils unter der nachfolgend aufgeführten Adresse zugehen:

Drägerwerk AG & Co. KGaA
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com

Bedeutung des Nachweisstichtages

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang eines etwaigen Stimmrechtes bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang eines etwaigen Stimmrechtes ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechtes. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht (Stammaktien) in der Hauptversammlung bzw. ihr Teilnahmerecht (Stammaktien und Vorzugsaktien) an der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Soweit Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechtes nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, bedarf ihre Erteilung nach § 30 Abs. 2 der Satzung der Textform. Gleiches gilt nach § 134 Abs. 3 S. 3 AktG für ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Vollmachten zur Teilnahme an der Hauptversammlung, die nicht die Ausübung des Stimmrechtes umfassen, sind gegenüber der Gesellschaft in Textform nachzuweisen.

Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:

Drägerwerk AG & Co. KGaA
c/o UBJ. GmbH
Drägerwerk HV 2018
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der Bevollmächtigung und Widerrufe von Vollmachten, soweit diese postalisch oder per Telefax übermittelt werden, bis Donnerstag, den 03. Mai 2018, 18:00 Uhr (Eingang), unter vorstehender Adresse zu übermitteln.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird, und steht unter

www.draeger.com/hv

zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleich gestellter Personen und Institutionen sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachterteilung abzustimmen.

Die Gesellschaft bietet ihren Stammaktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit einer etwaigen Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Stammaktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Stammaktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte für Stammaktionäre beigefügt. Dieses steht auch unter

www.draeger.com/hv

zum Download zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden.

Stammaktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis Donnerstag, den 03. Mai 2018, 18:00 Uhr (Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln:

Drägerwerk AG & Co. KGaA
c/o UBJ. GmbH
Drägerwerk HV 2018
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de

Darüber hinaus bieten wir Stammaktionären, die sich fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet, den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen geführt haben und zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes zu bevollmächtigen.

Rechte der Aktionäre

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (letzteres entspricht aufgerundet auf die nächst höhere volle Aktienzahl Stück 195.313 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin als Vertretungsorgan der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis

Dienstag, den 03. April 2018, 24:00 Uhr,

zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten:

Drägerwerk AG & Co. KGaA
Die persönliche haftende Gesellschafterin
Drägerwerk Verwaltungs AG
Vorstand
Moislinger Allee 53–55
23558 Lübeck

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrates zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Drägerwerk AG & Co. KGaA
Gegenanträge zur Hauptversammlung
Moislinger Allee 53–55
23558 Lübeck
Telefax: +49 451 882-75245
E-Mail: hauptversammlung@draeger.com

Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.draeger.com/hv

zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer Begründung mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis

Donnerstag, den 19. April 2018, 24:00 Uhr,

unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrages kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden und eine Veröffentlichung kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten und/oder bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zur Mitgliedschaft des Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf ein in der Hauptversammlung mündlich gestelltes Verlangen in der Hauptversammlung von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft und über Angelegenheiten der persönlich haftenden Gesellschafterin, soweit sie in Zusammenhang mit der Gesellschaft stehen, zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden.

Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.draeger.com/hv

zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls unter

www.draeger.com/hv.

Übertragung auf der Internetseite der Gesellschaft

Auf Grundlage des § 29 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft werden die Reden des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin allen Aktionären und der interessierten Öffentlichkeit im Anschluss an die Hauptversammlung als Aufzeichnung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.draeger.com/hv

zugänglich sein. Eine Übertragung und/oder Aufzeichnung der gesamten Hauptversammlung erfolgt nicht. Eine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist hierdurch nicht möglich.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 45.465.600,00 und ist in 10.160.000 stimmberechtigte Stammaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt, und 7.600.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eingeteilt. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft damit 17.760.000 und die Gesamtzahl der in der Hauptversammlung stimmberechtigten Aktien 10.160.000.

 

Lübeck, im März 2018

Drägerwerk AG & Co. KGaA

Die persönlich haftende Gesellschafterin
Drägerwerk Verwaltungs AG

Der Vorstand

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