DTB – Deutsche Biogas AG – Hauptversammlung 2015

DTB – Deutsche Biogas AG
Friesoythe
ISIN: DE000A1E8988
WKN: A1E898
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der
am
Freitag, den 12. Juni 2015,
um 11:00 Uhr,
im Hotel Wöbken,
Hundsmühler Straße 255,
26131 Oldenburg,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.

Tagesordnung:
1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DTB – Deutsche Biogas AG zum 31. März 2014, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts zum 31. März 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014
2)

Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
3)

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung beschließen zu lassen.
4)

Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf des 31. Mai 2014 ist Herr Dr. Meier zu Uphausen aufgrund der Niederlegung seines Amtes aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden.

Herr Dr. Joachim Meier zu Uphausen wurde durch die Hauptversammlung am 30. August 2013 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte auf den Beginn der Amtszeit folgende Geschäftsjahr (d.h. Geschäftsjahr 2017/2018) beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

Das Amtsgericht Oldenburg hat im August 2014 dem Antrag des Vorstands vom Juni 2014 mit Wirkung zum 1. Juni 2014 Herrn Ralph Gutzmer für den ausgeschiedenen Herrn Dr. Meier zu Uphausen bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2015 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Herr Gutzmer soll nunmehr von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt werden.

Es sind daher Wahlen zum Aufsichtsrat durchzuführen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Satz 1 AktG und § 10 Absatz 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Ralph Gutzmer, Steuerfachwirt, kfm. Angestellter in Friesoythe, Wohnort: Saterland

für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. März 2018 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Gutzmer ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in– oder ausländischen Kontrollgremien.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 5. Juni 2015 (24:00 Uhr) zur Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden.

Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in deutscher oder englischer Sprache verfassten Nachweis in Textform erbringen. Bei Aktien, die girosammelverwahrt werden, reicht eine in Textform gehaltene Bescheinigung des depotführenden Instituts aus. Der Nachweis über den Anteilbesitz des Aktionärs muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 22. Mai 2015, 0:00 Uhr, beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 5. Juni 2015 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
DTB – Deutsche Biogas AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen, und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrer depotführenden Bank in Verbindung zu setzen.

Stimmrechtsvertretung

Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden (siehe oben bei Anmeldung). Ein Formular zur Erteilung der Vollmacht ist jeder Eintrittskarte beigefügt.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz erforderlich. Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Weitere Einzelheiten zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder per Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
DTB – Deutsche Biogas AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 889 690 655
E-Mail: dtb@better-orange.de

Die Vollmachten mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 11. Juni 2015 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG sind per Post oder per Fax oder per E-Mail ausschließlich an die nachfolgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
DTB – Deutsche Biogas AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 666
E-Mail: antraege@better-orange.de

Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 28. Mai 2015 (24:00 Uhr) unter der vorgenannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugegangen sind, nach ihrem Eingang sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung im Bundesanzeiger, dem Gesellschaftsblatt, veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Sonstiges

Von der Einberufung der Hauptversammlung an können die Aktionäre die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, während der üblichen Geschäftszeiten einsehen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen.

Friesoythe, im April 2015

DTB – Deutsche Biogas AG

Der Vorstand

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