Dussmann Stiftung & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien Berlin – Hauptversammlung

Dussmann Stiftung & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Berlin
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014

Sehr geehrte Aktionärinnen,
sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie hiermit ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der Dussmann Stiftung & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berlin, am
29.09.2014
um 13:00 Uhr
Konferenzraum 6, 7. Etage
Friedrichstraße 90
10117 Berlin

Die
TAGESORDNUNG

lautet:


1.

Vorlage des Jahresabschlusses der Dussmann Stiftung & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien für das Geschäftsjahr 2013, des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 sowie des für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zusammengefassten Lageberichts sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates
2.

Feststellung des Jahresabschlusses der Dussmann Stiftung & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien für das Geschäftsjahr 2013

Es wird vorgeschlagen, den vorgelegten Jahresabschluss der Dussmann Stiftung & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien für das Geschäftsjahr 2013 festzustellen.
3.

Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

Es wird vorgeschlagen, den im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 ausgewiesenen auf die Kommanditaktionäre entfallenden Bilanzgewinn der Dussmann Stiftung & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien in Höhe von EUR 665.430,94 wie folgt zu verwenden:

Vortrag auf neue Rechnung EUR 665.430,94
4.

Entlastung der Komplementärgesellschafterin

Es wird vorgeschlagen, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
5.

Entlastung des Aufsichtsrates

Es wird vorgeschlagen, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Es wird vorgeschlagen, die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
7.

Zustimmung zu Nachträgen zu den Ergebnisabführungsverträgen mit der Dussmann das KulturKaufhaus GmbH und der Kursana Residenzen GmbH Wohnstift-Betriebsgesellschaft

Es wird vorgeschlagen zu beschließen:

a) Dem Nachtrag vom 12. Dezember 2013 zum Ergebnisabführungsvertrag vom 16. Dezember 1999 zwischen der Gesellschaft und der Dussmann das KulturKaufhaus GmbH wird zugestimmt.

b) Dem Nachtrag vom 12. Dezember 2013 zum Ergebnisabführungsvertrag vom 1. Januar 1998 zwischen der Gesellschaft und der Kursana Residenzen GmbH Wohnstift-Betriebsgesellschaft wird zugestimmt.

Voraussetzungen für die Ausübung von Aktionärsrechten

Über die Aktien an der Gesellschaft sind keine Aktienurkunden ausgegeben. Es wird daher bestimmt, dass zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung, insbesondere des Antrags- und Stimmrechts, diejenigen Aktionäre berechtigt sind, die dem Versammlungsleiter ihre Aktionärsstellung im Zeitpunkt der Hauptversammlung durch Vorlage geeigneter Unterlagen (im Original oder in Abschrift), aus denen sich die Aktionärsstellung ergibt, nachweisen. Stehen Aktien mehreren Berechtigten zu, so können sie die Rechte aus den Aktien gemäß § 69 Abs. 1 nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben. In diesem Fall ist dem Versammlungsleiter auch die Bestellung zum gemeinschaftlichen Vertreter durch Vorlage geeigneter Unterlagen (im Original oder in Abschrift) nachzuweisen. Bei Zweifeln an der Aktionärseigenschaft bzw., wenn Aktien mehreren Berechtigten zustehen, an der Stellung als gemeinschaftlicher Vertreter kann der Versammlungsleiter zusätzliche Nachweise verlangen.

Berlin, 26.08.2014

 

Dussmann Stiftung & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
vertreten durch die
Dussmann Stiftung & Co KG.,
diese wiederum vertreten durch die
Peter Dussmann-Stiftung

 

Dirk Brouwers

Dr. Hans-Jürgen Meyer
Vorstandsvorsitzender

Mitglied des Vorstandes

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