easymarketing AG – Hauptversammlung 2018

easymarketing AG

Hamburg

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der

Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am

13.9.2018, 14.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Landsberger Straße 110, 80339 München.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.

Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Landsberger Straße 110, 80339 München) zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen. Sie werden außerdem in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. Ferner kann jeder Aktionär kostenlos Abschriften der vorgenannten Unterlagen per E-Mail (info@easymarketing.de) bei der Gesellschaft anfordern.

2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 jeweils amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 jeweils amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung zur Satzungsänderung: Verlegung des Sitzes der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Satzungssitz der Gesellschaft von Hamburg nach München zu verlegen und dementsprechend § 1 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft durch Beschluss wie folgt neu zu fassen:

„(2) Sie hat ihren Sitz in München.“

5.

Beschlussfassung zur Satzungsänderung: Änderung der Firma der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Firma der Gesellschaft von „easymarketing AG“ in „emarketing AG“ zu ändern und dementsprechend § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft durch Beschluss wie folgt neu zu fassen:

„(1) Die Gesellschaft führt die Firma emarketing AG.“

6.

Beschlussfassung zur Satzungsänderung: Veränderung des genehmigten Kapitals

a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3 Abs. 6 der Satzung durch Beschluss wie folgt neu zu fassen:

„(7) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2021 durch Ausgabe neuer nennwertloser, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 30.000 zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Dieser Bezugsrechtsausschluss darf jedoch nur unter der Bedingung vorgenommen werden, dass die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag von mindestens EUR 90,00 je Aktie ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.“

7.

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft derzeit aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt Folgendes vor:

a)

Herr Dr. Jens Riedl

Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 25.4.2018 ist Herr Dr. Jens Riedl bis zum Ablauf der bevorstehenden Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglied bestellt worden. Herr Dr. Jens Riedl soll durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Jens Riedl, Unternehmensberater, geboren am 28. Juni 1973, Gräfelfing, mit Wirkung ab der Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats (Vertreter der Aktionäre) zu wählen.

b)

Herr Jörg Prüßmeier

Die Amtszeit des von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds Herrn Thomas S. Senger endet mit Beendigung dieser Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jörg Prüßmeier, geboren am 26.03.1962, Kaufmann und Investor, wohnhaft in Frankfurt, mit Wirkung der Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats (Vertreter der Aktionäre) zu wählen.

c)

Herr Dr. Frank Oliver Lehmann

Das von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied Herr Michael Meinhardt hat sein Mandat mit Wirkung zur Beendigung dieser Hauptversammlung niedergelegt. Die Amtszeit von Herrn Meinhardt hätte noch bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, angedauert.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Frank Oliver Lehmann, geboren am 10.03.1961, Investor, wohnhaft in Berlin, mit Wirkung der Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats (Vertreter der Aktionäre) zu wählen.

II.
Teilnahme- und Stimmrecht

Alle Aktionäre sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bis zum Ablauf des 6.9.2018 bei der Gesellschaft unter Nachweis ihres Aktienbesitzes schriftlich angemeldet haben.

Soweit der Aktionär nicht bereits im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist, wird der Aktienbesitz nachgewiesen durch (i) die Offenkundigkeit des Aktionärs in der Hauptversammlung, (ii) den Nachweis einer zur Verwahrung von Aktien befugten Stelle, der sich höchstens auf das Ende des 21. Tages vor dem Tage der Hauptversammlung beziehen darf und spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist zugegangen sein muss, (iii) die Vorlage der Aktienurkunde in der Hauptversammlung oder (iv) die Vorlage der entsprechenden Erwerbsurkunden in der Hauptversammlung, sofern die Anteile der Aktionäre nicht verbrieft sind.

Der Nachweis ist in deutscher oder englischer Sprache einzubringen.

Jede Aktie gewährt eine Stimme.

III.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Nach § 16 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft kann die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts durch Telefax oder eine Erklärung mit elektronischer Signatur nach § 126a BGB erteilt werden. Die Bevollmächtigten haben sich rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen.

IV.
Information zur datenschutzrechtlichen Betroffenheit

Die easymarketing AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die easymarketing AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit §§ 118ff AktG.

Die Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-, und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der easymarketing AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

easymarketing AG
Landsberger Str. 110
80339 München
E-Mail: info@easymarketing.de

Zudem steht jedem Aktionär ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Der Datenschutzbeauftragte der easymarketing AG ist unter den zuvor genannten Kontaktdaten ebenfalls erreichbar.

 

München, Juli 2018

easymarketing AG

Der Vorstand

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