easymarketing AG
Hamburg
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der
Hauptversammlung
unserer Gesellschaft am
13.9.2018, 14.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Landsberger Straße 110, 80339 München.
I.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017. Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Landsberger Straße 110, 80339 München) zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen. Sie werden außerdem in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. Ferner kann jeder Aktionär kostenlos Abschriften der vorgenannten Unterlagen per E-Mail (info@easymarketing.de) bei der Gesellschaft anfordern. |
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2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 jeweils amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 jeweils amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung zur Satzungsänderung: Verlegung des Sitzes der Gesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Satzungssitz der Gesellschaft von Hamburg nach München zu verlegen und dementsprechend § 1 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft durch Beschluss wie folgt neu zu fassen:
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5. |
Beschlussfassung zur Satzungsänderung: Änderung der Firma der Gesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Firma der Gesellschaft von „easymarketing AG“ in „emarketing AG“ zu ändern und dementsprechend § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft durch Beschluss wie folgt neu zu fassen:
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6. |
Beschlussfassung zur Satzungsänderung: Veränderung des genehmigten Kapitals
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7. |
Wahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft derzeit aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt Folgendes vor:
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II.
Teilnahme- und Stimmrecht
Alle Aktionäre sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bis zum Ablauf des 6.9.2018 bei der Gesellschaft unter Nachweis ihres Aktienbesitzes schriftlich angemeldet haben.
Soweit der Aktionär nicht bereits im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist, wird der Aktienbesitz nachgewiesen durch (i) die Offenkundigkeit des Aktionärs in der Hauptversammlung, (ii) den Nachweis einer zur Verwahrung von Aktien befugten Stelle, der sich höchstens auf das Ende des 21. Tages vor dem Tage der Hauptversammlung beziehen darf und spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist zugegangen sein muss, (iii) die Vorlage der Aktienurkunde in der Hauptversammlung oder (iv) die Vorlage der entsprechenden Erwerbsurkunden in der Hauptversammlung, sofern die Anteile der Aktionäre nicht verbrieft sind.
Der Nachweis ist in deutscher oder englischer Sprache einzubringen.
Jede Aktie gewährt eine Stimme.
III.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Nach § 16 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft kann die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts durch Telefax oder eine Erklärung mit elektronischer Signatur nach § 126a BGB erteilt werden. Die Bevollmächtigten haben sich rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen.
IV.
Information zur datenschutzrechtlichen Betroffenheit
Die easymarketing AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die easymarketing AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit §§ 118ff AktG.
Die Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-, und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der easymarketing AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
easymarketing AG
Landsberger Str. 110
80339 München
E-Mail: info@easymarketing.de
Zudem steht jedem Aktionär ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Der Datenschutzbeauftragte der easymarketing AG ist unter den zuvor genannten Kontaktdaten ebenfalls erreichbar.
München, Juli 2018
easymarketing AG
Der Vorstand