ECOTEC Aktiengesellschaft für rationelle Technologien – Hauptversammlung 2019

ECOTEC Aktiengesellschaft für rationelle Technologien

München

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir Sie zu der am Donnerstag, den 07. Februar 2019 um 13:00 Uhr in den Geschäftsräumen des Rechtsanwalts Armin Landes, Arcostr. 3 / V, 80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Ecotec AG in München für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 ein.

Tagesordnung und Beschlussvorschläge

1.

Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 jeweils nebst Bericht des Aufsichtsrats

Diese Unterlagen können in der Kanzlei des Rechtsanwalts Armin Landes, Arcostr. 3 / V, 80333 München zu den üblichen Geschäftszeiten, eingesehen werden (bitte vorher telefonisch ankündigen unter 089/99747181). Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Geschäftsjahr 2016 und des Jahresfehlbetrags aus 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Jahresergebnisse jeweils auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands jeweils für die Geschäftsjahre 01.01.2016 – 31.12.2016 und 01.01.2017 – 31.12.2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand jeweils für die Geschäftsjahre 01.01.2016 – 31.12.2016 und 01.01.2017 – 31.12.2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats jeweils für die Geschäftsjahre 01.01.2016 – 31.12.2016 und 01.01.2017 – 31.12.2017

Der Vorstand schlägt vor, dem Aufsichtsrat jeweils für die Geschäftsjahre 01.01.2016 – 31.12.2016 und 01.01.2017 – 31.12.2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Anzeige des Vorstands wegen dem sich aus den Jahresbilanzen für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 jeweils ergebenden Verlust von mehr als die Hälfte des Grundkapitals

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei Eröffnung der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten ist die schriftliche Vollmacht erforderlich und ausreichend.

 

München im Dezember 2018

Der Vorstand

Comments are closed.