EFC AG – Hauptversammlung 2017

EFC AG

Mannheim

Ordentliche Hauptversammlung

am 03. Juli 2017, 10:00 Uhr
in den Räumen der Gesellschaft in 68163 Mannheim, Harrlachweg 1

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 22.05.2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrats für das laufende Geschäftsjahr wie folgt festzusetzen:

Vorsitzender des Aufsichtsrats: 15.000,00 €
Stellvertreter: 10.000,00 €
Mitglied: 10.000,00 €

Der Anspruch auf die Aufsichtsratsvergütung entsteht unter der aufschiebenden Bedingung einer Zugehörigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats von mindestens vier vollen Monaten des laufenden Geschäftsjahres und wird sodann entsprechend der Dauer des jeweiligen Mandats, d.h. der Anzahl in vollen Monaten, anteilig bezogen auf das laufende Geschäftsjahr (12 Monate), gewährt.

Unterlagen

Vom Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft an liegen folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, EFC AG, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim, aus und können dort zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden:

Festgestellter Jahresabschluss, Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Auch in der Hauptversammlung werden die vorstehend aufgeführten Unterlagen zur Einsichtnahme ausliegen.

Teilnahme an der Hauptversammlung, Umschreibestopp, Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren satzungsgemäß schriftlich oder per Fax bevollmächtigten Vertreter berechtigt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Umschreibungen im Aktienregister finden satzungsgemäß in den letzten drei Tagen vor der Hauptversammlung, d.h. vom 30. Juni 2017 bis einschließlich 03. Juli 2017 (Tag der Hauptversammlung) nicht mehr statt.

Die Aktien werden durch den Umschreibestopp nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch weiterhin frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 29. Juni 2017 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, soweit sie nicht ordnungsgemäß zur Ausübung von Stimmrechten oder sonstigen Teilnahmerechten bevollmächtigt sind. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.

Ein Anmeldeerfordernis besteht nicht. Aus organisatorischen Gründen bitten wir unsere Aktionäre dennoch, uns bis zum Ablauf des 29. Juni 2017 (24:00 Uhr) auf dem Formular „Teilnahmebestätigung/Stimmrechtsvollmacht“ mitzuteilen, ob Sie an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen. Das Formular wird den Aktionären zusammen mit dieser Einladung übermittelt. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular ausschließlich an folgende Anschrift/Faxnummer:

EFC AG
Rechtsabteilung
Harrlachweg 1
68163 Mannheim
Telefax: 0621 – 39 99 1 303

Zum Nachweis Ihrer Teilnahme- und Stimmabgabeberechtigung halten Sie bitte beim Einlass zur Hauptversammlung einen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) bereit.

Sie können Ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte ausüben lassen (Stimmrechtsvertretung), allerdings ist in diesem Zusammenhang auf § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft, in der Fassung vom 06. Oktober 2015, hinzuweisen. Hiernach ist die Stimmrechtsvertretung nur durch andere Aktionäre der Gesellschaft oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Person der rechts- und steuerberatenden Berufe (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Steuerberater) wirksam. Ist der Aktionär eine juristische Person, so kann die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten.

Aus diesem Grund kann auch eine Bevollmächtigung von Mitarbeitern unserer Gesellschaft lediglich insoweit angeboten werden, als diese auch Aktionäre der Gesellschaft sind. Die Erteilung der Vollmacht an die zulässigen Personengruppen sowie die Maßgabe Ihrer Weisungen haben schriftlich zu erfolgen. Wir möchten Sie bitten, hierzu das Formular „Teilnahmebestätigung/Stimmrechtsvollmacht“ zu verwenden, welches den Aktionären zusammen mit dieser Einladung übermittelt wird.

Rechte der Aktionäre, Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG, Gegenanträge, Auskunftsrecht

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 € erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft unter nachfolgender Anschrift

EFC AG
Vorstand (Rechtsabteilung)
Harrlachweg 1
68163 Mannheim

zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 08. Juni 2017 (24:00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 und 70 AktG verwiesen.

Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an folgende Anschrift/Faxnummer zu richten:

EFC AG
Vorstand (Rechtsabteilung)
Harrlachweg 1
68163 Mannheim
Telefax: 0621 – 39 99 1 303

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge und deren Begründung einschließlich des Namens des Aktionärs, die spätestens bis zum 18. Juni 2017 (24:00 Uhr) eingegangen sind nebst einer eventuellen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären per Post zusenden.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist, zu geben. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Generaldebatte zu stellen.

 

Mannheim, im Mai 2017

EFC AG

Der Vorstand

 

Teilnahmebestätigung/Stimmrechtsvollmacht
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Name, Vorname und Anschrift (in Druckbuchstaben)
An der am Montag, den 03. Juli 2017 um 10.00 Uhr in den Geschäftsräumen der EFC AG, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung nehme ich voraussichtlich
persönlich teil.
nicht persönlich teil und bevollmächtige
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Der/die Bevollmächtigte gehört der in § 15 Abs. 1 der Satzung der EFC AG, in der Fassung vom 06. Oktober 2015, genannten Personengruppe an und ist berechtigt, im Falle seiner/ihrer Verhinderung Untervollmacht an eine ebenfalls zu dieser Personengruppe gehörende Person zu erteilen.

Der/die Bevollmächtigte übt die Vollmacht nach pflichtgemäßem Ermessen aus.
Ich erteile dem Bevollmächtigten/der Bevollmächtigten folgende Abstimmungsanweisung zu den vorgenannten Beschlussfassungen:
Zu TOP 2

□ Ja □ Nein □ Stimmenthaltung

Zu TOP 3

□ Ja □ Nein □ Stimmenthaltung

Zu TOP 4

□ Ja □ Nein □ Stimmenthaltung

Zu TOP 5

□ Ja □ Nein □ Stimmenthaltung

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Datum und Abschluss der Erklärung/Unterschrift der Aktionärin/des Aktionärs

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