Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft

Einbeck

ISIN: DE0006058001 // WKN: 605800

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Dienstag, den 30. Mai 2017, 10.00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr),
in der PS.Halle im PS.Speicher, Tiedexer Tor 3, 37574 Einbeck,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.
Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Einbecker Brauhaus AG zum 31. Dezember 2016. Vorlage des Lageberichts für die Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktiengesetzlichen Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von € 650.025,92, der sich aus dem Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von € 1.053.173,49, Einstellung von € 525.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen und dem Gewinnvortrag in Höhe von € 121.852,43 zusammensetzt, wie folgt zu verwenden:

€ 0,08 Dividende je Stückaktie auf die dividendenberechtigten Stückaktien von 2.728.987 Stück € 218.318,96
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen € 300.000,00
Vortrag auf neue Rechnung € 131.706,96

Die Dividende wird am 2. Juni 2017 ausgezahlt.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im Geschäftsjahr 2016 dem Vorstand angehörten, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im Geschäftsjahr 2016 dem Aufsichtsrat angehörten, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Zusammensetzung des Vorstands, Vertretung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

a)

Die Zusammensetzung des Vorstands wird in § 5 wie folgt neu gefasst:

§ 5

„Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands.

Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.

Der Aufsichtsrat kann den Abschluss, die Abänderung und die Kündigung der Anstellungsverträge einem Aufsichtsratsausschuss übertragen.“

b)

Die Regelung über die Vertretung der Gesellschaft wird in § 6 wie folgt neu gefasst:

§ 6

„Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich.

Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Mitglieder des Vorstands einzelvertretungsbefugt sind.

Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Mitglieder des Vorstands und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit einem Vorstand berechtigte Prokuristen generell oder für den Einzelfall von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181 2. Alt. BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt.“

6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München zum Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

Einbecker Brauhaus AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 3090374675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Einbecker Brauhaus AG
Hauptversammlungsbüro
Papenstraße 4–7
37574 Einbeck
Telefax: +49 5561 797-311
E-Mail: Hauptversammlung@einbecker.com

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g. Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 23. Mai 2017 zugehen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 9. Mai 2017 zu beziehen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, entnehmen.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.

 

Einbeck, im April 2017

Der Vorstand

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