ELIA Tuning & Design Aktiengesellschaft – außerordentliche Hauptversammlung

ELIA Tuning & Design Aktiengesellschaft

Langenzenn

Der Vorstand der ELIA Tuning & Design AG beruft hiermit eine

außerordentliche Hauptversammlung

ein.

Datum: Montag, 11. Januar 2016 um 17 Uhr

Ort: Geschäftsräume der Gesellschaft Am Galgenberg 10, D-90579 Langenzenn

 

Gemäß § 246 Abs. 4 AktG machen wir hiermit bekannt, dass seitens der JKK-Beteiligungs-GmbH, Würzburg, gegen den Beschluss unserer Hauptversammlung vom 12.08.2015 zu Punkt Nr. 7 der Tagesordnung betreffend die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Ersatzkandidaten Anfechtungsklage beim Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen (Geschäftszeichen 5 HK O 6565/15) erhoben worden ist.

Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf den 25.11.2015 um 10 Uhr bestimmt.

 

Tagesordnung:

Aufgrund dieser Aktionärsanfechtung ist die Wahl des Aufsichtsrates wie folgt zu wiederholen:

Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95 Abs. 2, 96, Abs. 1, 101, Abs. 1 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Die Aktionäre sind an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Vorgeschlagen werden:

Rüdiger Köbke (bisher Aufsichtsratsvorsitzender) Kaufmann, wohnhaft in 76133 Karlsruhe

Ernst Riemekasten, Aktionär der ELIA Tuning & Design AG (schon bisher stellvertr. Aufsichtsratsvorsitzender), Kaufmann, wohnhaft in 63303 Dreieich

Hans-Jörg Köninger, Aktionär der ELIA Tuning & Design AG (schon Aufsichtsratsmitglied – früherer Vorstand der ELIA Tuning & Design AG), Kaufmann, wohnhaft in 90556 Hiltmannsdorf

Außerdem sollten zwei Ersatzmitglieder gewählt werden. Zur Wahl werden vorgeschlagen:

Hans-Peter Walbrun (Unternehmensberater und früherer Vorstand der ELIA Tuning & Design AG), Kaufmann, wohnhaft in 90471 Nürnberg

Herr Frank Kleine (Kaufmann, Geschäftsführer Renault-Autohaus-Bekemeier), wohnhaft in 32609 Hüllhorst

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. Januar 2016.

 

Informationspflicht an Aktionäre

Der Geschäftsbericht inkl. Lagebericht des Vorstands, Bericht des Aufsichtsrats, Jahresabschluss und Prüfungsbericht liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme im Internet unter www.elia-ag.de/Infos zur AG/UnternehmensNews.

 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der HV hat die ELIA Tuning & Design AG insgesamt 796.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben, die in der HV ebensoviele Stimmrechte gewähren. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

 

Anmeldung und Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der von ihrem depotführenden Institut zu erstellende Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, den Montag 21. Dezember 2015 , 0.00 Uhr MEZ (Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126B BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen sowie der Gesellschaft mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Montag, 4. Januar 2016, 24.00 Uhr, zugehen. Der Tag der HV und der Tag des Zugangs werden nicht mitgerechnet. Die Anmeldung kann erfolgen bei ihrem depotführenden Institut sowie bei der Gesellschaft selbst. Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung am 11. Januar 2016 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

 

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten (z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären) ausgeübt werden. Auch in diesem Fall ist für die rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Formulare zur Erteilung der Vollmacht finden Sie im Internet unter www.elia-ag.de/Infos zur AG/UnternehmensNews bzw. erhalten Sie von Ihrem depotführenden Institut. Ansonsten gelten die Regularien zur Teilnahme an der Hauptversammlung.

 

Anträge (auch Gegenanträge) und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge (auch Gegenanträge) und Wahlvorschläge von Aktionären werden nur berücksichtigt, wenn sie gerichtet sind an

ELIA Tuning & Design AG
Vorstand
Am Galgenberg 10
D-90579 Langenzenn
Fax: +49(0)9101-906969
E-Mail: info@elia-ag.de

Die Gesellschaft wird alle bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung eingegangenen und zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung im Internet veröffentlichen unter www.elia-ag.de/Infos zur AG/UnternehmensNews.

 

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der außerordentlichen Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Abstimmungsergebnisse nach der Hauptversammlung und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft über www.elia-ag.de/Infos zur AG/UnternehmensNews abrufbar.

 

Langenzenn, im November 2015

Stefan Mälzer

Vorstand

 

ELIA Tuning & Design AG
Am Galgenberg 10, 90579 Langenzenn
Tel. 09101-906955, Fax 09101-906969; www.elia-ag.de

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