ELTEC Elektronik Aktiengesellschaft – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 2 AktG

ELTEC Elektronik Aktiengesellschaft

Mainz

(Amtsgericht Mainz, HRB 7038)

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 2 AktG

Der Vorstand der ELTEC Elektronik Aktiengesellschaft mit Sitz in Mainz hat am 11. September 2015 unter Bezugnahme auf Ziffer 4.3 der Satzung der Gesellschaft, welcher im Rahmen der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21.07.2015 beschlossen und am 24.07.2015 im Handelsregister eingetragen wurde, unter Ausnutzung der dort erteilten Ermächtigung (im Handelsregister bezeichnet als genehmigtes Kapital 2015/I) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 80.000,00 durch Ausgabe von bis zu 80.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen.

Die neuen Aktien werden mit einer Gewinnberechtigung ab dem Beginn des laufenden Geschäftsjahres ausgegeben, und zwar zu einem Ausgabebetrag von EUR 3,50 je Aktie.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 5,0570125 : 1 zum unmittelbaren Bezug angeboten. Für jeweils 5,0570125 alte Aktien kann also jeder Aktionär eine neue Aktie zum Ausgabebetrag von EUR 3,50 je Aktie zeichnen und beziehen. Bruchteile von Aktien werden nicht ausgegeben.

Die Gesellschaft fordert ihre Aktionäre auf, ihre Bezugsrechte auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Kapitalerhöhung auszuüben. Die Bezugsrechtsausübung kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung dieser Aufforderung im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen, und zwar durch entsprechende Erklärung gegenüber der Gesellschaft unter folgender Anschrift: ELTEC Elektronik Aktiengesellschaft, zu Händen Herrn Peter Albert, Vorstand, Galileo-Galilei-Straße 11, 55129 Mainz.

Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen. Vordrucke der Bezugsrechtsausübungserklärungen einschließlich der zugehörigen Zeichnungsscheine liegen bei der Gesellschaft bereit und können auch postalisch bei der Gesellschaft unter der eben genannten Anschrift angefordert werden.

Die beschlossene Kapitalerhöhung wird unwirksam und vorgenommene Zeichnungen werden unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 31. März 2016 in das Handelsregister Mainz eingetragen worden ist.

 

Mainz, den 11. September 2015

Der Vorstand

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