EMI European Media Investment AG – Hauptversammlung 2018

EMI European Media Investment AG

München

– ISIN DE000A0MZH44, WKN A0MZH4 –

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur

ordentlichen Hauptversammlung

der

EMI European Media Investment AG, München,

am

Donnerstag, den 16. August 2018, um 11:00 Uhr,

in den Geschäftsräumen der Eversheds Sutherland (Germany) LLP, Brienner Straße 12a (Rückgebäude), V. Stock, Empfangs- und Konferenzbereich, 80333 München, ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Die vorgenannten Unterlagen liegen zur Einsicht der Aktionäre ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, c/o Eversheds Sutherland (Germany) LLP, Brienner Straße 12a (Rückgebäude), V. Stock, Empfangs- und Konferenzbereich, 80333 München, aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt.

Die Unterlagen liegen auch auf der Hauptversammlung am 16. August 2018 zur Einsicht aus.

2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Alleinvorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des etwaigen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WAPAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen, soweit der Jahresabschluss einer Prüfung zu unterziehen ist bzw. einer solchen unterzogen wird.

5.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 letzter Halbsatz AktG in Verbindung mit § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei ausschließlich von den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

5.1

Herrn Lukas Leuenberger, wohnhaft in Bubikon (ZH), Schweiz, ausgeübter Beruf: Finanzvorstand bei der Goldbach Group AG, Küsnacht bei Zürich, Schweiz;

5.2

Herrn Philipp Paul Stamm, wohnhaft in Zürich, Schweiz, ausgeübter Beruf: Leiter der Rechtsabteilung der Goldbach Group AG, Küsnacht bei Zürich, Schweiz; und

5.3

Herrn Florian Hanselmann, wohnhaft in Rapperswil (SG), Schweiz, ausgeübter Beruf: Head of Group Controlling bei der Goldbach Group AG, Küsnacht bei Zürich, Schweiz;

jeweils für die Dauer bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidaten/Innen haben für den Fall ihrer Wahl deren Annahme erklärt.

***

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse

EMI European Media Investment AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes innerhalb der gesetzlichen Frist, somit bis Donnerstag, den 9. August 2018, 24.00 Uhr, angemeldet haben. Der Anteilsbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. Donnerstag, den 26. Juli 2018, 0.00 Uhr, zu beziehen. Der Nachweis über den Anteilsbesitz bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft schriftlich oder per Fax erteilt werden.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG

Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Die Antragsteller haben in dieser Frist auch nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen schriftlich an folgende Adresse:

c/o Computershare Operations Center
Elsenheimerstraße 61
80687 München

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens entsprechend bekannt gemacht.

GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

c/o Computershare Operations Center
Elsenheimerstraße 61
80687 München
Telefax: +49 89 30903-333
E-Mail: gegenantraege@computershare.de

Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig, d.h. spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, der Gesellschaft an diese Adresse übersandte, zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben zugänglich gemacht.

 

München, im Juli 2018

EMI European Media Investment AG

Der Vorstand

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