EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft

Ellwangen

ISIN DE0007541005 / WKN 754 100

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Mittwoch, 4. Juli 2018, 17:00 Uhr,

bei der EnBW ODR AG in Ellwangen stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats

In den Geschäftsräumen der EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen, liegen der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 24.421,60 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder läuft gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit dem Hauptversammlungsbeschluss vom 10. Juli 2013 mit der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung, die am 4. Juli 2018 stattfindet, ab.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Drittelbeteiligungsgesetzes und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus zwölf Vertretern, die von der Hauptversammlung nach den Regelungen des Aktiengesetzes gewählt werden und sechs Vertretern, die von den Arbeitnehmern nach den Regelungen des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden, zusammen.

Die Amtszeit des neu zu wählenden Aufsichtsrats beginnt mit dem Abschluss der ordentlichen Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017 (Mitte 2018) beschließt und endet mit dem Abschluss der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022 (Mitte 2023).

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Vorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Kandidaten zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen:

Richard Arnold, Schwäbisch Gmünd
Oberbürgermeister
Wolfgang Mangold, Langenau
Bürgermeister a. D.
Gerhard Bauer, Schwäbisch Hall
Landrat
Klaus Pavel, Aalen
Landrat
Dieter Henle, Giengen
Oberbürgermeister
Thomas Reinhardt, Heidenheim
Landrat
Hermann Faul, Nördlingen
Oberbürgermeister
Steffen Ringwald, Stuttgart
Geschäftsführer der EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH
Uli Huener, Köln
Leiter Innovationsmanagement der EnBW AG
Stefan Rößle, Donauwörth
Landrat
Dr. Martin Konermann, Stuttgart
Geschäftsführer der Netze BW GmbH
Leo Schrell, Dillingen (Donau)
Landrat
6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Theodor-Heuss-Str. 5, 70174 Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

7.

Verschiedenes

Auslagen zur Hauptversammlung

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen, folgende Unterlagen zur Einsicht für die Aktionäre aus:

der Jahresabschluss und der Lagebericht der EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG übersenden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an die genannte Adresse der Gesellschaft adressiert sind oder zu denen kein Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers bzw. Vorschlagenden erbracht wird sowie Gegenanträge ohne Begründung werden von der Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht. In den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen müssen ein Gegenantrag und dessen Begründung bzw. ein Wahlvorschlag von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

EnBW ODR AG
Stichwort: Anträge zur Hauptversammlung
Unterer Brühl 2
73479 Ellwangen
Telefax: 07961 82-652630
E-Mail: info@odr.de

Bis spätestens zum Ablauf des 19. Juni 2018 unter dieser Adresse zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter

www.odr.de (Unternehmen/Hauptversammlung)

zugänglich gemacht.

Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 1, 2 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis Mittwoch, 27. Juni 2018, bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den nachfolgend genannten Hinterlegungsstellen bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen und somit ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für Sie bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Hinterlegungsstellen sind:

Commerzbank AG

Landesbank Baden-Württemberg mit allen Filialen der Baden-Württembergischen Bank Volksbank Brenztal eG

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung beziehungsweise der von der Wertpapiersammelbank ausgestellte Hinterlegungsschein spätestens in der Hauptversammlung nachzuweisen.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.

 

Ellwangen, im Mai 2018

Der Vorstand

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