ENVIRE SOLAR AG – Hauptversammlung 2016

Envire Solar AG i. L.

Berlin

WKN 755 960

Einladung zur XVI. ordentlichen Hauptversammlung der ENVIRE Solar AG i. L.

am 30.08.2016 um 12:00 Uhr in den Büroräumen der kahabe Bau- und
Projektberatungs- GmbH in der Bessemerstr. 82, 12. OG Süd, 12103 Berlin

Tagesordnung

TOP:

1.

Begrüßung durch den Aufsichtsrat

2.

Bericht des Liquidationsabwicklers und des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015

3.

Vorlage der Jahresabschlüsse der Envire Solar Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015 sowie der Schlussbilanz vom 18.07.2016

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Der Jahresgewinn in Höhe von 55.946,43 Euro des Geschäftsjahres 2013 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Jahresverlust in Höhe von 69.798,08 Euro des Geschäftsjahres 2014 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2015 beträgt 6.212,14 Euro und wird mit dem verbleibenden Vermögen der Aktiengesellschaft verrechnet. Das Vermögen der Envire Solar AG laut Schlussbilanz beträgt somit 0,00 Euro.

5.

Bekanntgabe der Schlussrechnung des Abwicklers.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Dem Vorstand wird für die am 31. Dezember 2013, 31. Dezember 2014 und 31. Dezember 2015 beendeten Geschäftsjahre Entlastung erteilt.

7.

Beschlussfassung über die Billigung der Schlussrechnung des Abwicklers

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Die Schlussrechnung des Abwicklers mit der Höhe des Vermögens lt. Schlussbilanz von 0,00 Euro wird gebilligt und gilt somit iSd. § 273 Abs. 1 AktG als „gelegt“.

8.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für die am 31. Dezember 2013, 31. Dezember 2014 und 31. Dezember 2015 beendeten Geschäftsjahre Entlastung erteilt.

9.

Sonstiges

Teilnahmebedingungen:

Die Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und sie sich spätestens am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich, fernschriftlich oder elektronisch angemeldet haben. Vertreter von Aktionären bedürfen der schriftlichen Vollmacht. Fällt der letzte Tag der Anmeldefrist auf einen Sonntag, einen Sonnabend oder einen am Sitz der Gesellschaft staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so hat die Anmeldung spätestens am vorhergehenden Werktag zu erfolgen. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.

 

Berlin, den 21.07.2016

Der Liquidationsabwickler

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