EPOTECH AG – außerordentliche Hauptversammlung 2017

EPOTECH AG

Kelkheim

An alle Aktionäre

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
der EPOTECH AG

Die EPOTECH AG lädt ihre Aktionäre ein zur außerordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 2. Mai 2017, um 09.00 Uhr, in die Kanzlei des Notars und Rechtsanwalts Nino Huth, Frankenallee 26, 65779 Kelkheim.

Die Tagesordnung lautet:

1.

Beschluss über ein genehmigtes Kapital neu in Höhe von €250.000 (Genehmigtes Kapital 2017/I).

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Der Vorstand wird ermächtigt: „das Grundkapital der Gesellschaft von €500.000,00 um bis zu €250.000,00 in der Zeit bis zum 31.12.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein- oder mehrmalige Ausgabe, neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Eine Erhöhung ist ebenso gegen eine Sacheinlage möglich. Das Bezugsrecht der Altaktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital anzupassen.“

2.

Beschluss über die Satzungsänderung zum genehmigten Kapital 2017/I

Der Wortlaut der Satzung wird um § 3 Absatz 2 wie folgt ergänzt:

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft von €500.000,00 um bis zu €250.000,00 in der Zeit bis zum 31.12.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein- oder mehrmalige Ausgabe, neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Eine Erhöhung ist ebenso gegen eine Sacheinlage möglich. Das Bezugsrecht der Altaktionäre ist ausgeschlossen.“

Zu einer Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die ihren Kaufvertrag dem Versammlungsleiter zu Beginn der Versammlung vorlegen.

 

29. März 2017

Andreas Fornefett

Vorstand

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