Esterer Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Esterer Aktiengesellschaft

Altötting

– ISIN: DE 000 657 702 6 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Freitag, den 28. Juli 2017, um 11:00 Uhr
im Lindner Hotel City Plaza,
in 50672 Köln, Magnusstraße 20, stattfindenden
114. ordentlichen Hauptversammlung
ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 25. April 2017 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Formhals Revisions- und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft
51688 Wipperfürth

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens bis zum Ablauf des 21. Juli 2017 (24 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter

Esterer Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder
per Telefax: +49(0)89 30903- 74675
oder
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

angemeldet haben. Eine Umschreibung von Namensaktien im Aktienregister ist mit Ablauf der Anmeldefrist bis zum Ende der Hauptversammlung ausgeschlossen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.

Vertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist eine form- und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung erforderlich (vgl. Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“).

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen (§ 135 AktG). Hier sind möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übermittelt. Außerdem kann der Nachweis einer Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung seine Vollmacht an der Einlasskontrolle abgibt. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt wird. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre selbst eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

– Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Eventuelle Gegenanträge zur Tagesordnung gem. § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gem. § 127 AktG sind in Schriftform oder per Telefax ausschließlich zu richten an:

Esterer Aktiengesellschaft
Friesenstraße 50
50670 Köln
oder
per Telefax: +49(0)0221/8203230

Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 13. Juli 2017 (24.00 Uhr MESZ) unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.esterer-ag.de/hauptversammlung.aspx

unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.

– Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Eine Abschrift der Unterlagen zum Tagesordnungspunkt 1 wird jedem Aktionär der Gesellschaft auf Verlangen kostenlos und unverzüglich übersandt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Zudem werden diese Unterlagen, d.h.

– der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats der Esterer AG für das Geschäftsjahr 2016

von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.esterer-ag.de/hauptversammlung.aspx

zugänglich gemacht und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

– Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind 16.500 nennwertlose Stückaktien, welche auf den Namen lauten, ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die 16.500 Stückaktien gewähren daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 16.500 Stimmen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.

 

Köln, im Juni 2017

Esterer Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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