ESÜDRO Einkaufsgesellschaft Deutscher Drogisten AG – Hauptversammlung 2015

ESÜDRO Einkaufsgesellschaft Deutscher Drogisten AG
Hockenheim
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 25. Juni 2015
der
ESÜDRO Einkaufsgesellschaft Deutscher Drogisten AG
mit Sitz in Hockenheim,
in deren Geschäftsräumen Talhausstraße 4, 68766 Hockenheim

Wir laden hiermit die Aktionäre der ESÜDRO Einkaufsgesellschaft Deutscher Drogisten AG („ESÜDRO AG“) zu der am
Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 11.00 Uhr,
im Hause der ESÜDRO AG,
Talhausstraße 4,
68766 Hockenheim,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Teilnahme- und Stimmrechtsvoraussetzungen, Stimmrechtsvollmacht

Schriftliche Anmeldung erforderlich

Voraussetzung für Ihr Aktionärsrecht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung Ihres Stimmrechtes ist gemäß § 21 der Satzung, dass Sie sich spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung schriftlich beim Vorstand angemeldet haben. Die Anmeldefrist läuft am 17. Juni 2015 ab.

Aktienhinterlegung keine Teilnahmevoraussetzung

Da über die Aktien an der ESÜDRO AG bisher keine Aktienurkunden ausgegeben wurden, kommt eine Hinterlegung von Aktien gemäß § 21 der Satzung vorliegend nicht in Betracht. Die Hinterlegung Ihrer Aktien ist daher keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Vollmacht

Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann durch Bevollmächtigung ausgeübt werden. Auch eine Vereinigung von Aktionären kann bevollmächtigt werden. Gemäß § 22 Abs. 3 der Satzung der ESÜDRO AG ist die schriftliche Vollmacht zusammen mit der Anmeldung des Bevollmächtigten spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung dem Vorstand vorzulegen, spätestens also am 17. Juni 2015.

II. Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
1.

Vorlage und Erläuterung des Jahresabschlusses der ESÜDRO AG zum 31. Dezember 2014 und des Berichts des Aufsichtsrates sowie des Vorschlags zur Deckung des Bilanzverlusts.
2.

Beschlussfassung über die Deckung des Bilanzverlusts für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2014 ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von € 134.495,49 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, für ihre Tätigkeit Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jens Lehmann – Wirtschaftsprüfer –, Friedrich-Karl-Straße 14, 68165 Mannheim, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen, sofern im Geschäftsjahr 2015 die Kriterien einer Prüfungspflicht erfüllt werden.

Hinweise auf zur Aussicht ausliegende Unterlagen, Veröffentlichung von Gegenanträgen

Der Jahresabschluss der ESÜDRO AG zum 31. Dezember 2014, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzverlusts liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der ESÜDRO AG, Talhausstr. 4 in 68766 Hockenheim zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Anforderung jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich in Abschrift überlassen.

Ferner liegt zur Information der Aktionäre ab Einberufung der Hauptversammlung die aktuelle Satzung der Gesellschaft zur Einsicht in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus und wird jedem Aktionär auf Anforderung zugesandt.

Rechtzeitig unter oben stehender Adresse eingegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse WWW.ESUEDRO.DE zugänglich gemacht.

Hockenheim, im Mai 2015

Der Vorstand

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