EUROGRAPHICS AG – Hauptversammlung 2016

EUROGRAPHICS AG

Neutraubling

Korrektur zur Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft wurden mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 12. Februar 2016 zur ordentlichen Hauptversammlung am

22. März 2016, 10:00 Uhr

in den Räumen der Gesellschaft in 93073 Neutraubling, Pommernstr. 17 + 19,

 

eingeladen. Dort ist bei den Teilnahmebedingungen zur Anmeldung bei der Telefaxnummer eine Ziffer falsch angegeben. Dies wird hiermit berichtigt.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens am letzten Tag der gesetzlichen Anmeldefrist, d. h. bis zum Ablauf des 15. März, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

 

Eurographics AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: + 49 (0) 89 30903 – 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

 

Ansonsten verbleibt es bei einer unveränderten Tagesordnung.

 

Neutraubling, 17. Februar 2016

Der Vorstand

EUROGRAPHICS AG

Neutraubling

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
22. März 2016, 10:00 Uhr
in den Räumen der Gesellschaft in 93073 Neutraubling, Pommernstr. 17 + 19, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der EUROGRAPHICS AG ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2014/2015 der EUROGRAPHICS AG mit dem Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014/2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014/2015 in Höhe von EUR 1.232.423,33 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die CM Treuhandgesellschaft Regensburg mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Regensburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu wählen.

6.

Änderung der Aufsichtsratsvergütung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält die doppelte Vergütung.

Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Auf das der Gesellschaft am 2. Februar 2016 zugegangene Verlangen der Aktionärin Sulzenbacher GmbH & Co. KG, deren Anteile den zwanzigsten Teil des Grundkapitals unserer Gesellschaft erreichen, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der Hauptversammlung unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung um folgende neue Tagesordnungspunkte 7 mit 12 ergänzt und hiermit bekannt gemacht:

7.

Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Rechtsanwalt Gunnar Mittag

Die Sulzenbacher GmbH & Co. KG beantragt, Herrn Rechtsanwalt Gunnar Mittag als Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung abzuberufen.

Begründung:

Missachtung jeglicher Formalien für Aufsichtsratssitzungen

Herr Mittag ist trotz seiner Ausbildung als Rechtsanwalt nicht in der Lage, als Aufsichtsratsvorsitzender rechtsfehlerfrei zu Aufsichtsratssitzungen einzuladen und rechtsfehlerfrei Aufsichtsratsbeschlüsse fassen zu lassen. Trotz einer bestehenden Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat, der eine zweiwöchige Einberufungsfrist für Aufsichtsratssitzungen vorsieht, lädt Herr Mittag regelmäßig mit Tagesfristen, teilweise mit 24-Stunden-Fristen zu Aufsichtsratssitzungen ein. Außerdem werden Tagesordnungswünsche von anderen Aufsichtsratsmitgliedern negiert. Obwohl Herr Mittag auf die Fehlerhaftigkeit derartiger Beschlüsse hingewiesen wird, zieht Herr Mittag derartige Beschlussfassungen durch und protokolliert nichtige Beschlüsse.

Verdacht des Erhalts von Rechtsberatungshonoraren ohne Rechtsgrundlage

Herr Mittag ist für die Eurographics AG als Rechtsanwalt tätig. Es besteht der Verdacht, dass Herr Mittag ohne dass der entsprechende Beratungsvertrag bzw. die erhaltene Vergütung wirksam nach §§ 114, 115 AktG vom Aufsichtsrat genehmigt ist, Beratungshonorare in fünfstelliger Höhe erhalten hat.

8.

Ergänzungswahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Die Sulzenbacher GmbH & Co. KG beantragt, für den abberufenen Aufsichtsrat Gunnar Mittag Herrn Andreas Perkuhn, Unternehmensberater, Rennweg 22, 94330 Aiterhofen, für die verbleibende Amtszeit von Herrn Mittag als Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 Var. 6, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 5 Abs. 1 der Satzung aus 6 Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

9.

Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung gemäß § 142 AktG

Die Sulzenbacher GmbH & Co. KG beantragt, eine Sonderprüfung im Hinblick auf Handlungen des Vorstands durchzuführen.

Es soll eine Sonderprüfung stattfinden, die folgende Gegenstände untersucht:

Wann hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft dem Mandatsvertrag mit Herrn Rechtsanwalt Gunnar Mittag nach § 114 AktG zugestimmt?

Was ist Inhalt des Mandatsvertrags zwischen der Gesellschaft und Herrn Rechtsanwalt Gunnar Mittag?

Welche Honorare wurden vom Vorstand in den letzten 5 Geschäftsjahren an Herrn Rechtsanwalt Gunnar Mittag gezahlt?

In welchen Aufsichtsratssitzungen wurden etwaige gezahlte Honorare genehmigt?

Zum Sonderprüfer wird bestellt:

Herr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Gerd Marxer, KKM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsplatz 4, 80335 München.

10.

Bestellung eines besonderen Vertreters

Zum besonderen Vertreter zur Geltendmachung der Ersatzansprüche gemäß vorstehendem TOP 9 gemäß § 147 Abs.1 AktG wird

Herr Rechtsanwalt Ingo Gramling, MTG, Merianweg 3a, 93051 Regensburg

bestellt (§ 147 Abs. 2 AktG).

11.

Satzungsänderung zur Erweiterung des Aufsichtsrats

Die Sulzenbacher GmbH & Co. KG stellt folgenden Antrag:

§ 5 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:

„Der Aufsichtsrat besteht aus neun Personen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.“

12.

Wahl von weiteren Aufsichtsratsmitgliedern

Die Sulzenbacher GmbH & Co. KG beantragt, mit Wirksamwerden der unter TOP 11 beantragten Satzungsänderung zu weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

Herrn Michael Bellert, Dipl.-Informatiker, Unternehmer im Bereich der Informationstechnologie, CH-8266 Steckborn

Herrn Arnulf Raab, ehemaliger Betriebswirt, nunmehr Pensionär, München

Herrn Alexander Rappl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, 93161 Sinzing,

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 Var. 6, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 5 Abs. 1 der neuen Satzung aus 9 Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinn des §§ 121 Abs. 3, 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung zur Hauptversammlung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens am letzten Tag der gesetzlichen Anmeldefrist, d. h. bis zum Ablauf des 15. März 2016, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

EUROGRAPHICS AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: + 49 (0) 89 309037 – 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und die Eintragung im Aktienregister nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gesetzlich gleichgestellte Person oder Institution mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden.

Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich.

Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung.

Die Vollmacht mit den Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollen spätestens bis zum Ablauf des 14. März 2016 bei der zuvor genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

EUROGRAPHICS AG
Pommernstr. 17 + 19
D-93073 Neutraubling
Telefax.: +49 9401 9291 3001
E-Mail: ASM@eurographics.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden ebenso wie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter http://www.eurographics.de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich gemacht.

 

Neutraubling, im Februar 2016

EUROGRAPHICS AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.