Europa Service Holding Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Europa Service Holding Aktiengesellschaft

Solingen

Wir laden unsere Aktionäre zu einer

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am 31. August 2016, 10:00 h,

in die Räumlichkeiten der Gesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen, ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichtes des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 1.386.972,14 EUR aus dem Geschäftsjahr 2015 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 35,00 EUR je Stückaktie auf die 38.769 Stückaktien 1.356.915,00 EUR
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 30.057,14 EUR
Bilanzgewinn 1.386.972,14 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Beirates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Beirates zu beschließen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Quadrilog GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

7.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Nach § 16 Absatz 2 der Satzung werden die Aufsichtsratsmitglieder längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mit eingerechnet. Der derzeitige Aufsichtsrat wurde in der Hauptversammlung des Jahres 2013 gewählt. Somit ist der Aufsichtsrat in der Hauptversammlung dieses Jahres 2016 neu zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Personen zur Wahl zum Aufsichtsrat der Gesellschaft vor:

Ralf Bödeker, Kaufmann, Oyten

Dirk Meyer, Kaufmann, Bielefeld

Dr. Ulrich Götte, Kaufmann, Bielefeld

Franz Haug, Rechtsanwalt, Solingen

Kai Schmedes, Kaufmann, Bremen

Michael Wrba, Bankkaufmann, Bremen

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gebunden.

8.

Neuwahl des Beirats

Nach § 14 Absatz 1 der Satzung werden die Beiratsmitglieder längstens für die Zeit bis zu Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Gewinnverteilung des Geschäftsjahres nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mit eingerechnet. Der derzeitige Beirat wurde in der Hauptversammlung des Jahres 2014 gewählt. Somit ist der Beirat in der Hauptversammlung dieses Jahres 2016 neu zu wählen.

Der Beirat setzt sich nach § 12 Absatz 4 der Satzung aus drei oder mehr Mitgliedern zusammen. Nach § 12 Absatz 2 der Satzung können zu Mitgliedern des Beirates nur Aktionäre der Gesellschaft gewählt werden, die aktive Autovermieter sind und mindestens eine Stückaktie halten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Personen zur Wahl zum Beirat der Gesellschaft vor:

Matthias Arndt, Kaufmann, Neuss

Maik Grabow, Kaufmann, Hamburg

Wolfgang Höfler, Kaufmann, Frankfurt

Peter Kuhn, Kaufmann, München

Thomas Leuckfeld, Kaufmann, Neubrandenburg

Detlef Moll, Kaufmann, Waldbröl

Joachim Müller, Kaufmann, Koblenz

Jeannine Schmidt, Kauffrau, Haan

Petra Sturhan, Kauffrau, Wülfrath

Heinz Weilnböck, Kaufmann, Passau

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr gewählten Mitglieder des Beirates nicht gebunden.

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und der Bericht des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Nach § 25 Absatz 3 der Satzung wird bestimmt, dass nur diejenigen Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind, die ihre Teilnahme bis spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 28.08.2016 bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. In der Anmeldung bei der Gesellschaft ist auch anzugeben, ob und ggf. durch wen sich der Aktionär in der Hauptversammlung vertreten lassen will. Adresse im Sinne von § 126 AktG ist die Hauptverwaltung der Gesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen.

 

Solingen, im Juli 2016

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.