eValue Ventures AG – Hauptversammlung 2016

eValue Venture AG

Düsseldorf

AG Düsseldorf, HRB 9328

Einladung zur Hauptversammlung
am 29. Dezember 2016

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am

Donnerstag, den 29. Dezember 2016, um 12:00 Uhr
im Adina Hotel, Neuer Steinweg 26, 20459 Hamburg, Konferenzraum Darwin,

ein.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage der Jahresabschlüsse 2013 bis 2015, Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf, Beschlussfassung über die Verwendung der Jahresergebnisse 2013 bis 2015

2.

Beschlussfassung über den Bilanzverlust der Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

„Der Bilanzverlust der Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 wird auf jeweils neue Rechnung vorgetragen.“

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

„Den Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

„Den Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 erteilt.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

„Den Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 erteilt.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 erteilt.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 erteilt.

8.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 erteilt.

9.

Beschlussfassung über die Änderung von § 1 der Satzung (Sitzverlegung der Gesellschaft nach Hamburg)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

(1) „Der Sitz der Gesellschaft wird von Düsseldorf nach Hamburg verlegt.

§ 1 Abs. 3 der Satzung wird neu gefasst:

(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.“

10.

Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft gemäß § 262 Abs. 1, Nr. 2 AktG

Die Aktionärin, die eValue AG mit Sitz in Düsseldorf, hat mit Schreiben vom 31. Oktober 2016 gemäß § 122 Abs. 2 AktG beantragt, in der Hauptversammlung über die Auflösung der Gesellschaft gemäß § 262 Abs. 1, Nr. 2 AktG beschließen zu lassen.

Dieser Antrag wird damit begründet, dass die Gesellschaft seit längerem Verluste erwirtschaftet. Aus Sicht der eValue AG sei es daher folgerichtig, die Gesellschaft aufzulösen.

Die Aktionärin, die eValue AG, schlägt vor, zu beschließen:

„Die eValue Ventures Aktiengesellschaft wird mit Wirkung und zum Ablauf des 31. Dezember 2016 aufgelöst.“

Die eValue AG ist seit dem 26.Januar 2016 im Aktienregister der Gesellschaft als Inhaberin von 1.503.727 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund 90,34 % eingetragen. Somit wird das nach § 122 Abs. 2 AktG erforderliche Quorum erreicht.

Vorstand und Aufsichtsrat schließen sich dem Beschlussvorschlag der eValue AG an.

Sofern die Hauptversammlung dem Antrag der eValue AG folgend die Auflösung der Gesellschaft gemäß § 262 Abs. 1. Nr. 2 AktG beschließt, wird die Gesellschaft nach den in §§ 264 ff. AktG geregelten Verfahren abgewickelt.

11.

Beschlussfassung über das Abwicklungsgeschäftsjahr und entsprechende Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

(1)

„Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Geschäftsjahr 2017 und läuft vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und endet mit diesem Tag.

(2)

§ 24 S. 1 der Satzung wird mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 wie folgt neu gefasst und ergänzt:

„Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr 2017 und läuft vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und endet mit diesem Tag.“

12.

Beschlussfassung über die Bestellung von Abwicklern und über die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Regelung der Vertragsverhältnisse mit den Abwicklern

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

(1)

„Herr Michael Viereck, geschäftsansässig Düsseldorf, wird zum Abwickler bestellt.

(2)

Der Aufsichtsrat wird gemäß § 269 Abs. 3, S. 2 i. V. m. S.1 AktG ermächtigt, zu bestimmen, dass der Abwickler allein oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt ist.“

13.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016, des Abschlussprüfers für die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz und den erläuternden Bericht zur Abwicklungs-Eröffnungsbilanz.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:

„Die HW Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bietigheim-Bissingen, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016, zum Abschlussprüfer für die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz und dem erläuternden Bericht zur Eröffnungsbilanz bestellt.“

II.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 20 Abs. 1 und 2 in der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die (am Tag der Hauptversammlung) im Aktienregister der eValue Ventures AG eingetragen sind und die sich persönlich oder durch Bevollmächtigte rechtzeitig bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) unter folgender Adresse, Faxnummer oder E-Mail angemeldet haben:

eValue Ventures AG
Kennedydamm 1
40476 Düsseldorf
Deutschland
Telefax: +49 (0)211/52099411
E-Mail: hv2016@evalueeurope.de

Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang bei der vorstehend genannten Stelle.

Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der eingetragene Aktienbestand im Aktienregister maßgebend. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitgerechnet.

Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin frei verfügen.

III.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst ausüben wollen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die Einhaltung der Frist – unter formgerechter Anmeldung – und darüber hinaus die Eintragung im Aktienregister entsprechend dem vorstehenden Abschnitt „II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung“ erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere diese nach § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht ist gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch auf elektronischem Weg per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse der Gesellschaft übermittelt werden: hv2016@evalueeurope.com.

Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Personen oder Institutionen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, da die Vollmacht von dem Bevollmächtigten nachprüfbar gehalten werden muss. Sollte ein Aktionär daher ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere nach den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, so ist dringend zu empfehlen, sich mit diesen bzgl. der Form der Vollmacht abzustimmen.

Mitteilungen gemäß § 125 AktG sind unter der in Ziffer II benannten Adresse anzufordern.

IV.
Grundkapital, Anzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der eValue Ventures AG € 1.664.337,00. Das Grundkapital ist in 1.664.337 auf den Namen lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt also 1.664.337. Zum Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

 

Düsseldorf, im November 2016

eValue Ventures AG

Der Vorstand

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