EWIS AG – Europäischer Werkstoff- und Inspektionsservice – außerordentliche Hauptversammlung

EWIS AG – Europäischer Werkstoff- und Inspektionsservice
Lübeck
Wertpapier-Kenn-Nr.: 547 750
Korrektur/Ergänzung Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur der am Freitag, den 31. Oktober 2014, 11.00 Uhr im Hotel Hanseatischer Hof, Wisbystraße 7–9, 23558 Lübeck, staffindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
I.

Tagesordnung
1.

Beschlussfassung über die Umfirmierung der EWIS AG – Europäischer Werkstoff- und Inspektionsservice in TBIS Technische BauwerksInspektionsService AG.

Vorstand und Aufsichtsrat unterbreiten folgenden Vorschlag zur Beschlussfassung:

1.1
Die Firma der Gesellschaft wird in TBIS Technische BauwerksInspektionsService AG geändert.

1.2
§ 1 Ziffer 1. der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
㤠1
Firma und Sitz

1.
Die Gesellschaft führt die Firma
TBIS Technische BauwerksInspektionsService AG.“
2.

Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach § 96 Absatz 1. letzter Halbsatz (5. Fall) des Aktiengesetzes.
Gemäß § 7 Ziffer 1. der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder, nämlich den Kaufmann Mathias Roch, den Diplomingenieur Christoph Heyke sowie den Krankenpfleger Dieter Sudditsch folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)
den Bankkaufmann Thomas Plöttner

b)
den Kaufmann Mathias Roch

c)
den Diplom-Ingenieur Christoph Heyke

und zwar jeweils für eine Amtszeit, die bis zur Beendigung der Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
II.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bis zum 24. Oktober 2014 während der üblichen Geschäftsstunden bei unserer Gesellschaft, Einsiedelstraße 6, 23554 Lübeck, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Gesellschaft bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank muss die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens bis zum 25. Oktober 2014 bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Für die Vollmachtserteilung ist die Schriftform erforderlich und ausreichend.

Lübeck im August 2014

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