exchangeBA AG – Hauptversammlung 2016

exchangeBA AG

Frankfurt am Main

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 30.08.2016, um 10:00 Uhr, in den Geschäftsräumen des Notars Jon Meyer, Grafenberger Allee 125, 40237 Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des Jahresabschlusses

Vorlage des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses der exchangeBA AG zum 31. Dezember 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2015.

2.

Satzungsänderungen

a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft von Frankfurt a.M. nach 40213 Düsseldorf, Benrather Str. 11 zu verlegen.

b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Punkt 6.2. der Satzung wie folgt zu ergänzen: Für die Abberufung eines Mitglieds des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung genügt die einfache Mehrheit.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Die Beschlussvorlage zu Punkt 1 der Tagesordnung und der Bericht des Aufsichtsrates sind von der Einberufung der Hauptversammlung an zur Einsicht in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegt. Die Gesellschaft wird die Beschlussunterlagen auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos zusenden.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen wollen, haben die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten (z.B. durch ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates oder einen Mitaktionär) vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

 

Frankfurt am Main, im Juli 2016

Der Vorstand

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