EYEMAXX Real Estate AG – Genehmigtes Kapital 2015/I

EYEMAXX Real Estate AG

Aschaffenburg

ISIN DE000A0V9L94

Mitteilung gemäß § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die Hauptversammlung der EYEMAXX Real Estate AG vom 24. Juni 2015 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital in der Zeit bis zum 23. Juni 2020 um bis zu insgesamt EUR 1.595.351 einmalig oder mehrmalig durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen (Spitzenausgleich; Sachkapitalerhöhungen; Bedienung von Optionen, Wandelschuldverschreibungen und Wandelgenussrechten; Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz) auszuschließen.

Der Vorstand ist zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.

Das jeweils genehmigte Kapital vom 29.6.2012, 7.6.2013 und 27.6.2014 (Genehmigtes Kapital 2012/I, 2013/I und 2014/I wurde aufgehoben.

Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 13.7.2015 in das Handelsregister des Amtsgerichtes Aschaffenburg (HRB 11755) eingetragen und am 14.7.2015 bekannt gemacht.

 

Aschaffenburg, im Juli 2015

EYEMAXX Real Estate AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.