Fahlberg-List Aktiengesellschaft Düsseldorf – Hauptversammlung

von Red. LG

Artikel

Fahlberg-List Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Einladung zur Hauptversammlung
am Montag, den 8. September 2014, 9.00 Uhr, in den Geschäftsräumen
der Kanzlei Rittershaus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,
Mainzer Landstraße 61, 60329 Frankfurt am Main


I. Tagesordnung

Einziger Tagesordnungspunkt:

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder, Herr Horst Anton Schauer, Frau Dimitroula Arampatzi und Herr Philip Grugel sind bis zur Beendigung der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft, zu der hiermit eingeladen wird, bestellt.

Daher sind bei dieser Hauptversammlung neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. (1), 101 Abs. (1) AktG i. V. m. § 7 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

die Bürokauffrau und Betriebswirtin Dimitroula Arampatzi,

den freien Handelsvertreter Peter Olaf Neubauer und

den Rentner Günter Oppermann

für eine Amtsperiode gemäß § 7 Abs. (2) der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen.
II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Die Hinterlegung muss spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung, also am 1. September 2014, bis 24.00 Uhr erfolgen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am 2. September 2014 bei der Gesellschaft einzureichen.
III. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch für diesen Fall sind die unter Ziffer II. genannten Teilnahmebedingungen zu erfüllen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

 

Düsseldorf, den 24. Juli 2014

Fahlberg-List Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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