Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft

Wolfsburg

Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Donnerstag, dem 30. August 2018, um 16:00 Uhr, in Wolfsburg-Vorsfelde, „Schützenhaus“, Meinstraße 86, stattfindenen ordentlichen Hauptversammlung hiermit eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des Geschäftsberichts mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 1.903.548,52
eine Dividende von 237,60 EUR je Aktie EUR 1.102.939,20
sowie eine Sonderdividende von EUR 86,40 je Aktie EUR 401.068,80
auszuschütten,
den Betrag von EUR 399.000,00
_______________________
in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen
und den Restbetrag von EUR 540,52
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auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Zu Punkt 3 und 4
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung laufen die Wahlperioden der Aufsichtsratsmitglieder Frau Dr. Karoline Arnold, Hornburg, Landwirtin; Herrn Henning Gruß, Trollenhagen, Landwirt; sowie Herrn Ulrich Lange, Brome, Landwirt, ab. Zudem hat Frau Fanziska Bennecke, Kissenbrück, Landwirtin, ihr Mandat im Aufsichtsrat niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Arnold sowie Herrn Gruß wieder und die Herren Rüdiger Fricke, Velpke, Samtgemeindebürgermeister und Dr. Alexander Montebaur, Wolfenbüttel, Vorstandsvorsitzender der E.DIS AG, neu in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG und § 10 der Satzung zusammen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2018 die Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB, Braunschweig, zur Abschlussprüferin zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der in dem bei der Gesellschaft geführten Aktienregister eingetragen ist.

Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben zu können, muss sich der Aktionär spätestens am 7. Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich mit seiner Rückantwortkarte anmelden. Falls Vertretung gewünscht wird, ist auch die Vertretungsvollmacht bis zu diesem Termin bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen. Gemäß § 17 Ziffer 4 der Satzung ist außer dem Falle der gesetzlichen Vertretung eine sonstige Vertretung in der Hauptversammlung nur durch einen voll geschäftsfähigen Aktionär mit schriftlicher Vollmacht möglich.

 

Wolfsburg, im Juli 2018

Der Vorstand

Täger-Farny               Schönbach               Dr. Montebaur               Voges

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