fasson Actiengesellschaft Hildesheim – außerordentliche Hauptversammlung

fasson Actiengesellschaft
Hildesheim
ISIN DEOOO 663 638 4
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 29. September 2014, 09:00 Uhr, in den Räumen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Reichart, Kriesten, Mügge, in der Bertha von Suttner Straße 9, 37085 Göttingen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

TOP (1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts des Vorstandes sowie Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013.
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Ratsbauhof 7, 31134 Hildesheim, eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

TOP (2) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP (3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP (4) Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Rüdiger Bartsch, Lange Laube 7, 30159 Hannover zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 falls notwendig zu bestellen.

TOP (5) Bericht über die aktuelle Aktionärsstruktur der Gesellschaft und Hinweis auf Erwerbsangebot des Großaktionärs
Der Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass die fasson Textilpflege GmbH mit Sitz in Hildesheim, die derzeit bereits über [1.309.304] der Aktien der Gesellschaft hält, bereit ist, weitere Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Verkaufsangebote der Aktionäre nimmt die Bankhaus Gebr. Martin AG entgegen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.fasson-gmbh.de

Teilnahmeberechtigung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die bei der Gesellschaft oder den sonst in der Einberufung zu bezeichnenden Stellen oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar ihre Aktien während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung hat spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zu erfolgen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung

Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. I AktG sowie Wahlvorschläge für die Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich zu richten an:

Fasson Actiengesellschaft,
Investor Relations – HV 2014
Am Ratsbauhof 7
31134 Hildesheim

Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, die rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangen sind, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter www.fasson-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Eine Anfahrtskizze zum Versammlungsort ist im Internet unter www.rkm-goettingen.de zu finden.

 

Hildesheim, im Juli 2014

Der Vorstand

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