Feedback AG Hamburg – Hauptversammlung

Feedback AG

Hamburg

Wertpapierkennnummer A0DRW9 / ISIN DE 000A0DRW95

Einladung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Donnerstag, den 28. August 2014, um 14:00 Uhr,
im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses und Lageberichtes, Vorlage des gebilligten und geprüften Konzernjahresabschlusses und Konzernlageberichtes sowie des Berichts des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2013

Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.feedback.de und in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Neuer Wall 54, 20354 Hamburg, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrates von sechs auf drei Mitglieder und entsprechender Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat von sechs auf drei Mitglieder zu verkleinern. In diesem Zusammenhang ist ferner eine Änderung der Bestimmung des § 12 Ziffer 3 Satz 1 der Satzung erforderlich, wonach der Aufsichtsrat erst beschlussfähig ist, wenn mindestens vier Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

a)

§ 10 Ziffer 1. der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„1. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.“

b)

§ 12 Ziffer 3. Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder geladen sind und an der Beschlussfassung teilnehmen.“

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 10 Ziffer 1. der Satzung der Feedback AG derzeit aus sechs Mitgliedern zusammen, die ausschließlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Mit Eintragung der zu Punkt 4 der Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung wird sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammensetzen, die ausschließlich von der Hauptversammlung gewählt werden.

Herr Jörg Rosowski hat im September 2013 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt, so dass dem Aufsichtsrat zur Zeit lediglich fünf Mitglieder angehören. Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Arndt-Heinrich von Oertzen, Dr. Nicolaus Roltsch, Marco Tomenzoli, Michael Kopetz und Reinhold Lüdemann läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließen wird.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, folgende Personen

a)

Dr. Arndt-Heinrich von Oertzen, Kaufmann, Hamburg,

b)

Dr. Nicolaus Roltsch, Rechtsanwalt, Hamburg,

c)

Andreas Duden, Kaufmann, Barsbüttel,

für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, sowie

d)

Michael Kopetz, Kaufmann, Hamburg,

für die Zeit bis zur Eintragung der zu Punkt 4 der Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung im Handelsregister in den Aufsichtsrat zu wählen.

Bei den Vorgeschlagenen bestehen folgende Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

a)

Dr. Arndt-Heinrich von Oertzen: HIH Global Immobilien GmbH & Co. Österreich KG, Beirat

6.

Vergütung des Aufsichtsrates

Die Vergütung des Aufsichtsrats soll gemäß § 14 Ziffer 1. der Satzung an die geänderten Bedingungen der Gesellschaft, mithin die Verkleinerung der Mitgliederzahl des Aufsichtsrats, angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Beschlusses der zu Punkt 4. der Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister folgenden Beschluss zu fassen:

§ 14 Ziffer 1. der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„1. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für die Zeit ab dem 01.09.2014 außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Vergütung von € 7.500,– jährlich. Die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden beläuft sich auf € 15.000,– jährlich.“

7.

Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 die

Hartwig Goessler Treuhandgesellschaft mbH,
Hamburg,

zu wählen.

 

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Bescheinigung, bezogen auf den Beginn des 07.08.2014, 0.00 Uhr, erfolgen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens am 21.08.2014, 24.00 Uhr, zugehen:

Feedback AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
Am Markt 14–16
28195 Bremen
Telefax: 0421/3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de

Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises Sorge zu tragen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Sofern nicht ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich oder fernschriftlich oder elektronisch per E-Mail zu erteilen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, müssen zuerst eine Eintrittskarte über ihre Bank anfordern und dann dem Stimmrechtsvertreter schriftlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts mit Hilfe des vorbereiteten Weisungsformulars erteilen. Dem Stimmrechtsvertreter müssen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind an diese Weisungen gebunden. Soweit eine ausdrückliche oder eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungspunkt der Stimme enthalten.

Diese Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis spätestens 26.08.2014 (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

Feedback AG – Hauptversammlung 2014
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Fax-Nr.: 040/63785423
E-Mail: hv@ubj.de

Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter http://www.feedback.de, „Hauptversammlung“ zum Download bereit.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:

Feedback AG
– Gegenanträge –
Neuer Wall 54,
20354 Hamburg,
Telefax: 0 40 / 37 47 82 – 99
E-Mail: info@feedback.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unverzüglich im Internet unter der Adresse www.feedback.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

 

Hamburg, im Juli 2014

Feedback AG

– Der Vorstand –

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