Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft

Köln

Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
der Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft
mit Sitz in Köln am 13.10.2015

 

Der Vorstand lädt hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, den 13.10.2015, um 12.30 Uhr, in die Geschäftsräume der PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 3–5, 50672 Köln, ein.

Zur Beschlussfassung der Hauptversammlung wird folgende Tagesordnung gestellt:

Tagesordnung
der
ordentlichen Hauptversammlung
der
Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft, Köln,
am 13.10.2015 in Köln

1.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses der Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft zum 31.12.2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Vorschlag der Verwaltung für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2014 ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von € 93.027,12 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind satzungsgemäß nur diejenigen Aktionäre der Gesellschaft oder deren bevollmächtigte Vertreter berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Freitag, den 09. Oktober 2015, bei der Gesellschaftskasse oder bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Commerzbank AG Frankfurt am Main während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am Samstag, den 10. Oktober 2015, bei der Gesellschaft einzureichen.

Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung, ist nach Maßgabe von § 134 Abs. 3 AktG möglich. Die Vollmacht bedarf der von § 134 AktG vorgeschriebenen Form und ist der Gesellschaft – spätestens am Tag der Hauptversammlung – vorzulegen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zu Ihrer Einsicht aus (§ 175 Abs. 2 AktG). Auf Verlangen erhalten Sie als Aktionär eine Abschrift dieser Vorlagen.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift Ferdinand Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft, Domstraße 20, 50668 Köln. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens 14 Tage vor dem Tage der ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 13. Oktober 2015, der Gesellschaft übersandt wurden.

 

Köln, im August 2015

Der Vorstand

H.-J. Krei

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