FIB Management AG
Frankfurt am Main
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017
Wir berufen hiermit unsere ordentliche Hauptversammlung 2017 ein
auf Mittwoch, den 16. August 2017, 10:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Mainzer Landstraße 61, 60329 Frankfurt/Main
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 tätigen Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 tätigen Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 16. August 2017 folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Herrn Michael Neises, Frankfurt/Main, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main Herrn Dirk Blumhoff, Hofheim, Dipl.-Volkswirt, Hofheim Herr Ohad Finkelstein, Geschäftsmann, Ra´anana (Israel) Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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5. |
Vergütung des Aufsichtsrates Gemäß § 9 Abs. 12 der Satzung der Gesellschaft erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine jährliche Vergütung, die von der Hauptversammlung festgelegt wird. Die Festlegung kann – auch für mehrere Jahre – im Voraus erfolgen. Die Vergütung ist – soweit die Hauptversammlung nichts anderes bestimmt – nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
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Frankfurt am Main, im Juli 2017
FIB Management AG
Der Vorstand