FIB Management AG – Hauptversammlung 2017

FIB Management AG

Frankfurt am Main

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017

Wir berufen hiermit unsere ordentliche Hauptversammlung 2017 ein

auf Mittwoch, den 16. August 2017, 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Mainzer Landstraße 61, 60329 Frankfurt/Main

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 tätigen Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 tätigen Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 16. August 2017 folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Herrn Michael Neises, Frankfurt/Main, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: Aufsichtsratsmitglied bei der asknet AG, Karlsruhe

Herrn Dirk Blumhoff, Hofheim, Dipl.-Volkswirt, Hofheim
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: keine

Herr Ohad Finkelstein, Geschäftsmann, Ra´anana (Israel)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: Mitglied des Boards bei:
Taboola, Inc., New York (USA)
Taykey, Inc., New York (USA)
OneWeb LLC, Arlington (USA)
Tufin, Boston (USA)
Idomoo, Hod Hasharon (Israel)
Overwolf Ltd., Tel Aviv (Israel)
XConnect, London (Großbritannien)
Eyeview LLC, New York (USA)
Quilt, Redwood City (USA)
King Williams Street Capital Management Ltd., London (Großbritannien)
WeissBerger, Tel Aviv (Israel)
Tel Aviv University Ramot IP, Tel Aviv (Israel)
American Israel Chamber of Commerce, Tel Aviv (Israel)

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

5.

Vergütung des Aufsichtsrates

Gemäß § 9 Abs. 12 der Satzung der Gesellschaft erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine jährliche Vergütung, die von der Hauptversammlung festgelegt wird. Die Festlegung kann – auch für mehrere Jahre – im Voraus erfolgen. Die Vergütung ist – soweit die Hauptversammlung nichts anderes bestimmt – nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

(1)

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von Euro 2.500,–. Darüber hinaus werden jedem Mitglied des Aufsichtsrates die anfallenden Auslagen gegen Nachweis erstattet.

(2)

Vorstehende Festlegung der Aufsichtsratsvergütung gilt, bis die Hauptversammlung anderweitig beschließt.

 

Frankfurt am Main, im Juli 2017

FIB Management AG

Der Vorstand

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