Film House Germany AG – Hauptversammlung 016

Film House Germany AG

Berlin

WKN: A0MFZS
ISIN: DE000A0MFZS1

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Dienstag, den 09. Februar 2016, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr),
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Wallstraße 15a, 10179 Berlin,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014

2.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglied Christian Angermayer läuft gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Daher ist ein neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen.

Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 95 Satz 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das bisherige Mitglied

Christian Angermayer, Wiesau in der Oberpfalz,
Unternehmer,

für eine Amtsperiode gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen.

II. Anmeldung, Nachweis des Anteilsbesitzes, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung, die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes, Gegenanträge und Wahlvorschläge an:

Film House Germany AG
Wallstraße 15 A
10179 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@filmhousegermany.com
Telefax: +49 30 24 65 65 24

III. Freiwillige Hinweise zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adresse in der Einberufung verpflichtet.

Nachfolgende Hinwiese erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 02. Februar 2016 (24:00 Uhr), unter oben angegebener Adresse zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 19. Januar 2016 (00:00 Uhr) zu beziehen. Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz.

 

Berlin, im Januar 2016

Film House Germany AG

Der Vorstand

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