Financialbot.com AG – Hauptversammlung 2018

Financialbot.com AG

Meerbusch

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft wurden zur ordentlichen Hauptversammlung am 9. August 2018 geladen. Die Einladung wurde am 9. Juli 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Hauptversammlung wird hiermit abgesagt, da die Tagesordnung erweitert werden soll.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit, gemäß § 16 der Satzung, zu der am Donnerstag, den 13. September 2018, 11:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Columbus Investment AG, Rathausufer 23, 40213 Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 und Ausführungen des Vorstandes zum abgelaufenen Geschäftsjahr sowie Bericht zur aktuellen Lage und Geschäftspolitik des Unternehmens

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2017

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

5.

Schaffung von genehmigtem Kapital

II. Vorschläge gemäß § 124 Aktiengesetz zur Beschlussfassung

Zu 2:
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 75.971,04 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Zu 3:
Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

Zu 4:
Der Vorstand schlägt vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

Zu 5:
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, § 4 Abs. 4 der Satzung wegen Zeitablauf aufzuheben und durch die folgende Regelung zur Schaffung von genehmigtem Kapital zu ersetzen:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.08.2023 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen um bis zu insgesamt höchstens 650.000,00 € zu erhöhen („genehmigtes Kapital 2018“). Bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, und zwar insbesondere zur Gewinnung von Sacheinlagen in Form von Unternehmen und Unternehmensteilen sowie sonstigen Vermögensgegenständen. Wird das Kapital gegen Bareinlagen erhöht, ist den Aktionären ein Bezugsrecht zu gewähren.

Der Vorstand ist auch berechtigt, stimmrechtslose Vorzugsaktien auszugeben, die den bei der Gesellschaft bereits bestehenden stimmrechtslosen Vorzugsaktien bei der Gewinnverteilung gleichstehen.

Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Jahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Die Aktien sollen von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wird schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

§ 4 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.08.2023 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen um bis zu insgesamt höchstens 650.000,00 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2018) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der jeweiligen Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe und den Inhalt der Aktienrechte festzulegen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

für Spitzenbeträge;

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien-Ausstattung gleicher Gattung nicht wesentlich unterschreitet;

zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen, Unternehmensteilen oder sonstigen Vermögensgegenständen.

Der Vorstand ist auch berechtigt, stimmrechtslose Vorzugsaktien auszugeben, die den bei der Gesellschaft bereits bestehenden stimmrechtslosen Vorzugsaktien bei der Gewinnverteilung gleichstehen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.“

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 1.300.000 Inhaberstückaktien. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimm- und teilnahmeberechtigten Aktien der Financialbot.com AG zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich daher auf 1.300.000.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien am Tag der Hauptversammlung vorlegen. Wir weisen darauf hin, dass Aktionäre ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten ausüben lassen können.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 liegt in vollständiger Fassung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen.

Begründete Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind bis spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich zu richten an: Financialbot.com AG, Düsseldorfer Str. 81 in 40667 Meerbusch, Telefax 0 21 32 – 13 68 10, info@finbot.com.

 

Meerbusch, im August 2018

Der Vorstand

Comments are closed.