firstfive AG – Hauptversammlung 2016

firstfive AG

Frankfurt am Main

Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 56960

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, den 21. Oktober 2016,

um 10:30 Uhr,

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Fellnerstraße 7–9, in 60322 Frankfurt am Main

Die schriftlichen Berichte des Vorstandes gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (Gründe für Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhung – Punkt 6 der Tagesordnung) und § 203 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (Gründe für Bezugsrechtsausschluss bei Genehmigtem Kapital – Punkt 7 der Tagesordnung) sowie der Bericht des Prüfers der Sacheinlage gemäß § 183 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 AktG sind als Anlagen 1 bis 3 zur Einberufung der Hauptversammlung beigefügt. Ferner liegen die Berichte in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär kostenfrei unverzüglich übersandt.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Berichtes des Aufsichtsrates gemäß § 173 Abs. 1 AktG.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes gemäß § 174 Abs. 1 AktG.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass der im Jahresabschluss zum 31.12.2015 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 111.289,94 für das Wirtschaftsjahr 2016 auf neue Rechnung vorgetragen wird.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 gemäß § 120 AktG.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt wird.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 gemäß § 120 AktG.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt wird.

5.

Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrates gemäß § 5a Abs. 5 der Satzung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 ausgesetzt wird. Ob die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 eine Vergütung erhalten sollen und – wenn ja – in welcher Höhe, wird in einer gesonderten Hauptversammlung durch Beschluss entschieden.

6.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen und Beschlussfassung über die Änderungen der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 der Satzung zur Anpassung an die Kapitaländerung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Folgendes vor:

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 312.500,00 wird um Euro 152.500,00 auf Euro 465.000,00 gegen Sacheinlage durch Ausgabe von 152.500 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von Euro 1,00 mit Gewinnberechtigung vom 1. Januar 2016 an zum Ausgabebetrag von Euro 1,00 je Aktie unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre erhöht.

Die neuen Aktien werden von der I.V.B. Lampe Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Bad Vilbel, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main unter HR B 72266, gezeichnet und zum Gesamtausgabebetrag von Euro 152.500,00 übernommen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt gegen Übertragung der Rechte aus den Forderungen der I.V.B. Lampe Beteiligungs-GmbH aus den von dieser gegenüber der Gesellschaft gewährten Darlehen in Höhe von Euro 50.000,00 (Darlehensvertrag vom 12.09.2003), Darlehen in Höhe von Euro 17.500,00 (Darlehensvertrag vom 24.07.2014), Darlehen in Höhe von Euro 45.000,00 (Darlehensvertrag vom 24.07.2015), Darlehen in Höhe von Euro 20.000,00 (Darlehensvertrag vom 28.09.2015) und Darlehen in Höhe von Euro 20.000,00 (Darlehensvertrag vom 19.10.2015) an die Gesellschaft.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich des Inhaltes der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe festzusetzen.

§ 3 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 465.000,00 (in Worten: Euro vierhundertfünfundsechzigtausend).“

§ 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Das Grundkapital ist eingeteilt in 465.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.“

7.

Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und Änderung des § 3 Abs. 2 der Satzung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Folgendes vor:

Die in § 3 Abs. 2 der Satzung erhaltene Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals um bis zu Euro 235.000,00, die in Höhe von Euro 80.000,00 nicht ausgenutzt worden ist, wird aufgehoben und neues genehmigtes Kapital geschaffen sowie § 3 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft entsprechend neu gefasst:

1.

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis spätestens zum 01.10.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe von bis zu 155.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Sach- oder Geldeinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 155.000,00 (in Worten: Euro einhundertfünfundfünfzigtausend) zu erhöhen („Genehmigtes Kapital“). Hierbei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen.

Der Vorstand ist jedoch, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates, ermächtigt, das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:

a.

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

b.

im Falle der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, zum Zwecke der Aufnahme eines oder mehreren Finanzinvestors/en.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich des Inhaltes der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei soll den Aktionären auch die Möglichkeit eingeräumt werden, bestehende Darlehen (einschließlich Nachrangdarlehen) an die Gesellschaft durch Zeichnung neuer Aktien im Verhältnis 1:1 in Eigenkapital umzuwandeln.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach teilweiser und/oder vollständiger Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen. Entsprechendes gilt, falls das Genehmigte Kapital bei Ablauf der Ermächtigungsfrist nicht oder nicht vollständig ausgenutzt wurde.

2.

In § 3 der Satzung (Grundkapital) wird der bisherige Absatz 2 wie folgt neu gefasst:

„(2) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis spätestens zum 01.10.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe von bis zu 155.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Sach- oder Geldeinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 155.000,00 (in Worten: Euro einhundertfünfundfünfzigtausend) zu erhöhen („Genehmigtes Kapital“). Hierbei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen.

Der Vorstand ist jedoch, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates, ermächtigt, das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:

a.

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

b.

im Falle der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, zum Zwecke der Aufnahme eines oder mehrerer Finanzinvestors/en.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich des Inhaltes der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei soll den Aktionären auch die Möglichkeit eingeräumt werden, bestehende Darlehen (einschließlich Nachrangdarlehen) an die Gesellschaft durch Zeichnung neuer Aktien im Verhältnis 1:1 in Eigenkapital umzuwandeln.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach teilweiser und/oder vollständiger Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen. Entsprechendes gilt, falls das Genehmigte Kapital bei Ablauf der Ermächtigungsfrist nicht oder nicht vollständig ausgenutzt wurde.“

8.

Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Folgendes vor:

§ 5a Abs. 5 und § 9 Abs. 1 bis 3 der Satzung sollen wie folgt neu gefasst werden:

㤠5a Aufsichtsrat

(5) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für jedes volle Geschäftsjahr eine angemessene Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Die Vergütung vermindert sich entsprechend bei nur zeitweiser Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat während eines Geschäftsjahres. Der Vorsitzende erhält den doppelten Betrag. Die Vergütung ist vierteljährlich in der Mitte des Quartals zahlbar.“

㤠9 Beschlussfassungen

(1) Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einer Stimmenmehrheit von 50% plus eine Aktie der abgegebenen Stimmen gefasst, falls nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt.

(2) Für Beschlüsse gemäß § 179 Aktiengesetz bedarf es einer Mehrheit, die mindestens 75,5% des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals entspricht.

(3) Aktionäre können sich durch eine natürliche Person vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat eine entsprechende Vollmachtsurkunde vorzulegen. Es genügt auch, wenn die Vollmachtsurkunde vom Aktionär per Telefax oder in digitaler Form als Anhang einer E-Mail an die Gesellschaft gesandt wurde.“

9.

Sonstiges.

Geschäftsjahr 2016 und Ausblick auf das Geschäftsjahr 2017

 

Der Vorstand

 

Anlage 1
zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der firstfive AG am 21.10.2016

Bericht des Vorstandes nach § 203 Absatz 1 u. 2
in Verbindung mit § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG
(zu TOP 6 der Tagesordnung)

Der Vorstand hat den nachfolgenden Bericht gemäß § 203 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts erstattet.

Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär kostenfrei unverzüglich übersandt. Der Bericht hat den folgenden Inhalt:

Durch den vorgeschlagenen Beschluss gemäß Punkt 6 der Tagesordnung soll das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlage um Euro 152.500,00 auf Euro 465.000,00 erhöht werden.

Bei der Sacheinlage handelt es sich um mehrere Darlehen des Hauptaktionärs I.V.B. Lampe Beteiligungs-GmbH in Höhe von insg. Euro 152.500,00. Die Ausgabe der Aktien erfolgt gegen Übertragung der Rechte aus den Forderungen der I.V.B. Lampe Beteiligungs-GmbH aus den von dieser gegenüber der Gesellschaft gewährten Darlehen in Höhe von Euro 50.000,00 (Darlehensvertrag vom 12.09.2003), Darlehen in Höhe von Euro 17.500,00 (Darlehensvertrag vom 24.07.2014), Darlehen in Höhe von Euro 45.000,00 (Darlehensvertrag vom 24.07.2015), Darlehen in Höhe von Euro 20.000,00 (Darlehensvertrag vom 28.09.2015) und Darlehen in Höhe von Euro 20.000,00 (Darlehensvertrag vom 19.10.2015) an die Gesellschaft. Die Werthaltigkeit der Sacheinlage wird durch Bericht des Wirtschaftsprüfers Lauber vom 20.09.2016 bestätigt.

Diese Maßnahme dient zur Beseitigung der buchmäßigen Überschuldung. Dem Charakter einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage widerspricht die Einräumung des gesetzlichen Bezugsrechtes für die Aktionäre. Deshalb wird das Bezugsrecht ausgeschlossen.

Im Hinblick auf die Interessen der Gesellschaft ist der Ausschluss des Bezugsrechtes erforderlich, geeignet und angemessen, weil die Finanzlage der Gesellschaft die Kapitalerhöhung erfordert und diese im Interesse aller Aktionäre liegt, da anders der Fortbestand der Gesellschaft akut gefährdet ist.

 

Frankfurt am Main, 20.09.2016

firstfive AG
Vorstand
Jürgen Lampe

 

Anlage 2
zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der firstfive AG am 21.10.2016

Bericht des Vorstandes nach § 203 Absatz 1 u. 2
in Verbindung mit § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG
(zu TOP 7 der Tagesordnung)

Der Vorstand hat den nachfolgenden Bericht gemäß § 203 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts erstattet.

Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär kostenfrei unverzüglich übersandt. Der Bericht hat den folgenden Inhalt:

Durch den vorgeschlagenen Beschluss gemäß Punkt 7 der Tagesordnung soll ein genehmigtes Kapital in Höhe von Euro 155.000,00 geschaffen werden. Dadurch wird der Vorstand in die Lage versetzt, auch künftig die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den geschäftlichen Erfordernissen anzupassen. Die neuen Aktien sollen den Aktionären grundsätzlich zum Bezug angeboten werden. Den Aktionären wird die Möglichkeit eingeräumt, bestehende Darlehen (einschließlich Nachrangdarlehen) an die Gesellschaft durch Zeichnung neuer Aktien in Eigenkapital umzuwandeln.

Der Vorstand wird aus Praktikabilitätsgründen ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Solche Spitzenbeträge entstehen aus dem Verhältnis zwischen dem jeweiligen Betrag der Kapitalerhöhung und der Anzahl der vorhandenen Aktien und können nicht gleichmäßig auf alle Aktionäre verteilt werden.

Ferner soll der Vorstand ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um einen Finanzinvestor in die Gesellschaft aufzunehmen. Hiermit ist beabsichtigt, den Vorstand in die Lage zu versetzen, die Finanzierung der Gesellschaft durch Eigenkapitalaufnahme zu erleichtern, und es dient dem Interesse der Gesellschaft, Aktien beispielsweise an institutionelle Anleger ohne die zeit- und kostenintensive Abwicklung eines Bezugsrechts schnell und kostengünstig platzieren zu können.

Zur Stärkung des Unternehmens ist unverändert die Aufnahme eines strategischen Partners vorgesehen und aus Sicht des Managements auch wünschenswert. Hiermit soll die Konsolidierung sichergestellt und abgeschlossen werden.

Im Hinblick auf die Interessen der Gesellschaft ist daher der Ausschluss des Bezugsrechtes erforderlich, geeignet und angemessen, weil die Finanzlage der Gesellschaft die Aufnahme eines solchen Investors erfordert und diese Aufnahme im Interesse aller Aktionäre liegt, da anders der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet ist.

 

Frankfurt am Main, 20.09.2016

firstfive AG
Vorstand
Jürgen Lampe

 

Anlage 3
zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der firstfive AG am 21.10.2016

Bescheinigung zur Vorlage bei Notar/Registergericht
über die Werthaltigkeit der Sacheinlage zur Erhöhung des Grundkapitals der firstfive AG
von 312.500 Euro um 152.500 Euro auf 465.000 Euro

firstfive AG
Herrn Vorstand Jürgen Lampe
Fellnerstraße 7–9
60322 Frankfurt am Main

Frankfurt am Main, 20.09.2016

Vorbemerkung

Die firstfive AG (die Gesellschaft) plant die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage von 312.500 Euro um 152.500 Euro auf 465.000 Euro. Gegenstand der Sacheinlage sind bestehende Forderungen des Hauptaktionärs IVB Lampe Beteiligungs-GmbH, Frankfurt am Main in Höhe von 152.500 Euro gegen die firstfive AG, die sich aus mehreren Darlehen zusammensetzen. Die Kapitalmaßnahme dient der Beseitigung der buchmäßigen Überschuldung.

Die Sacheinlage muss zu diesem Zwecke vollwertig sein. Sie ist vollwertig, wenn ihr Wert den geringsten dafür zu gewährenden Ausgabebetrag der Aktien einschließlich Agio erreicht. Ein Agio ist nicht vorgesehen. Bei einem Ausgabebetrag von 1,00 Euro/Stück ist dieser nicht zu unterschreitende Wert folglich mit 152.500 Euro bestimmt.

Von der Vollwertigkeit der Sacheinlage ist dann auszugehen, wenn das Vermögen der Gesellschaft die Schulden der Gesellschaft deckt. Dabei können auch stille Reserven berücksichtigt werden.

Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich ausweislich des von mir erstellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2015 auf 151.549,43 Euro. Ausweislich des von der Gesellschaft erstellten Zwischenabschlusses zum 30.06.2016 hat sich der durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag vermindert. Die Gesellschaft geht jedoch davon aus, dass bis zum Jahresende der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf rd. 182.300 Euro ansteigen wird und erst danach Jahr um Jahr zurückgeführt und beseitigt werden kann.
Von einer Vollwertigkeit der Sacheinlage und Deckung des Fehlbetrages kann deshalb nur ausgegangen werden, wenn nicht bilanzierte stille Reserven in Höhe von mindestens 182.300 Euro anzunehmen sind.

Zur weiteren Deckung des gezeichneten Grundkapitals von 312.500 Euro kann dann ausgegangen werden, wenn nicht bilanzierte stille Reserven in Höhe von mindestens 494.800 Euro anzunehmen sind, wobei die vollständige Deckung des Grundkapitals für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sacheinlage allerdings nicht erforderlich ist.

Zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Sacheinlage vorgelegte Unterlagen

Zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Sacheinlage lagen insbesondere vor:

Darlehensverträge zu den einzubringenden Darlehensforderungen von zusammen 152.500 Euro zur Bestimmung der Sacheinlage

Jahresabschlüsse der letzten 5 Geschäftsjahre bis zum Jahresabschlusses zum 31.12.2015 einschließlich der Entwicklungen des Anlagevermögens der Gesellschaft

Zwischenabschluss zum 30.06.2016

Fünfjahresplanung der Gesellschaft (Erfolgsplanungen) für 2016 bis 2020 einschließlich Erläuterung des Vorstands zu den zur Planung getroffenen wesentlichen Annahmen zur Beurteilung der Annahme stiller Reserven (immaterielle Vermögenswerte)

Vollständigkeitserklärung des Vorstandes

Substanzwert zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Sacheinlage

Wesentliche Betriebsgrundlage der Gesellschaft sind immaterielle Vermögenswerte, vor allem die bilanzierten und über Jahre aufgebauten Datenbanken und Anwendungsprogrammen (Software). Die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten der hier in Rede stehenden Software betragen zusammengenommen 503.350 Euro. Die Software wird fortwährend unterhalten und aktualisiert, sodass ein Veräußerungswert oder die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten der Software diesen Wert mindestens erreichen können. Entsprechend handelsrechtlicher Vorschriften wird die Software planmäßig abgeschrieben, in mit 34.010 Euro (2015) und 29.904 Euro (2016), weshalb die korrespondierenden Buchwerte am 31.12.2015 nur 79.297 Euro ausmachten und am 31.12.2016 nur noch 49.393 Euro ausmachen werden. Demzufolge betragen die stillen Reserven dieser immateriellen Werte am 31.12.2015 zusammen 424.053 Euro und nach planmäßiger Abschreibung am 31.12.2015 zusammen 453.957 Euro.

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Substanzwert nicht nur die einzubringenden Forderungen von 152.500 Euro, sondern darüber hinaus auch das gezeichnete Kapital von 312.500 Euro zum 31.12.2015 und zum 31.12.2016 und auch gegenwärtig jeweils zu über 85% gedeckt sind.

Ertragswert zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Sacheinlage und des Umtauschverhältnisses

Stille Reserven ruhen nicht nur in den angeschafften und hergestellten immateriellen Werten, sondern auch im sogenannten „Goodwill“ der Gesellschaft. Der Goodwill der Gesellschaft, hier verstanden als selbst geschaffener Geschäfts- oder Firmenwert, spiegelt sich im Unternehmenswert der Gesellschaft. Der Unternehmenswert wird als Ertragswert ermittelt und repräsentiert den Zukunftserfolgswert einer Unternehmung. Die Gesellschaft hat Erfolgsplanungen für die Jahre 2016 bis 2020 erstellt. Die Planungen dienen nicht nur der Beurteilung nachhaltig bestehender stiller Reserven in wesentlichen Betriebsgrundlagen (Software), sondern auch der Ableitung eines Unternehmenswertes zur Beurteilung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses von 1 zu 1 (Sacheinlage im Verhältnis zum Ausgabebetrag der neuen Aktien).

Die Erfolgsplanungen wurden nach Erlös- und Kostenarten detailliert erstellt und geben die Vorstellungen des Vorstandes der firstfive AG wieder. Der Vorstand hat die zur Planung getroffenen Annahmen schriftlich dokumentiert, in Gesprächen ergänzend erläutert und deren Angemessenheit und Vollständigkeit erklärt.

Zur Ableitung eines objektivierten Unternehmenswertes habe ich auf diesen Planungen aufbauend Anpassungen zur Objektivierung (Typisierung) vorgenommen und auf branchenübliche Kostenstrukturen abgestellt. Die Typisierung verlangt auch den Abzug von Ertragsteuern, obwohl die firstfive AG über weitreichende steuerliche Verlustvorträge verfügt. Daneben wurden die Annahmen zur Berücksichtigung eines moderaten Unternehmenswachstums modifiziert.

Auf dieser Grundlage wurden Jahresergebnisse prognostiziert und zur Ermittlung eines Unternehmenswertes kapitalisiert. Der zur Kapitalisierung maßgebliche Kapitalisierungszinsfuß ist mit 6,984 % veranschlagt. Er setzt sich zusammen aus den Komponenten Basiszins und Marktrisikoprämie von zusammengenommen 7,76% (veröffentlichter Stand zum 31. August 2016) und dem das Branchenrisiko einbeziehenden Betafaktor von angenommenen 0,9. Der Betafaktor von 1 entspricht dem allgemeinen Marktrisiko einer Anlage. Ein Betafaktor von kleiner 1 deutet auf ein vergleichsweise geringeres Branchenrisiko hin, was bei Finanzdienstleistern wie der firstfive AG im Vergleich zum Gesamtmarkt anzunehmen ist.

Der nach diesen Grundsätzen errechnete Unternehmenswert unterschreitet das derzeit gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft nicht.

Im Ergebnis kann deshalb festgehalten werden, dass der Ertragswert nicht nur die einzubringenden Forderungen von 152.500 Euro, sondern darüber hinaus zum 31.12.2015 und zum 31.12.2016 und auch gegenwärtig das gezeichnete Kapital von 312.500 Euro gedeckt sind.

Ergebnis und Bestätigung

Die Werthaltigkeit der Sacheinlage zur Erhöhung des Grundkapitals von 312.500 Euro um 152.500 Euro auf 465.000 Euro habe ich nach bestem Wissen und Gewissen beurteilt. Die Vollständigkeit der mir zur Beurteilung vorgelegten Unterlagen hat mir der Vorstand der Gesellschaft schriftlich unter dem heutigen Datum bestätigt. Im Einzelnen verweise ich auf vorstehende Erläuterungen.

Auf der Grundlage der aus den vorgelegten Unterlagen abgeleiteten Werte, dem Substanzwert als auch dem Ertragswert der firstfive AG bestätige ich, dass die zur Einbringung vorgesehenen Darlehensforderungen von 152.500 Euro voll werthaltig sind und die Sacheinlage den geringsten dafür zu gewährenden Ausgabebetrag der Aktien von 152.500 Euro erreicht.

H. Lauber
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

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