Formblitz AG – Hauptversammlung 2017-Berichtigung der Veröffentlichung vom 20.07.2017

FORMBLITZ AG

Berlin

Korrektur zur
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

In Ergänzung der am 20. Juli 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Einberufung unserer Hauptversammlung vom 31. August 2017 korrigieren wir diese wie folgt:

Zum Tagesordnungspunkt 4 (Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017) schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, im Hinblick auf die mit einer Abschlussprüfung verbundenen Kosten auf eine derartige Prüfung für den Jahresabschluss des laufenden Geschäftsjahres 2017 zu verzichten.

II. Teilnahmebedingungen und Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich (einschließlich Telefax) oder per E-Mail angemeldet haben. Der Versammlungstag und der letzte Tag der Anmeldefrist sind hierbei nicht mitzurechnen. Somit hat die Anmeldung bis spätestens 24. August 2017 (letzter Anmeldetag) bei der Gesellschaft wahlweise unter folgenden Anschriften zu erfolgen:

– per Post: Formblitz AG, Potsdamer Straße 131, 10783 Berlin
– per Telefax-Nr. 030/25924489
– per E-Mail: karl@formblitz.de

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 24. August 2017 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich (Umschreibungsstopp).

 

Berlin, im Juli 2017

FORMBLITZ AG

Der Vorstand

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