Formblitz AG – Hauptversammlung 2017

von Red. LG

Artikel

FORMBLITZ AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am 31. August 2017 um 12.00 Uhr in unseren Geschäftsräumen (Potsdamer Straße 131, 10783 Berlin) stattfindenden Hauptversammlung ein.

I. Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 nebst Anhang sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Die zu dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Potsdamer Str. 131, 10783 Berlin) eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch kostenfrei übermittelt. Die Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung ausliegen. Da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 bereits festgestellt hat, ist eine Beschlussfassung nicht vorgesehen.

2. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Hinblick auf die mit einer Abschlussprüfung verbundenen Kosten auf eine derartige Prüfung für den Jahresabschluss des laufenden Geschäftsjahres 2016 zu verzichten.

II. Teilnahmebedingungen und Stimmrechtsausübung

1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich (einschließlich Telefax) oder per E-Mail angemeldet haben. Der Versammlungstag und der letzte Tag der Anmeldefrist sind hierbei nicht mitzurechnen. Somit hat die Anmeldung bis spätestens 24. August 2016 (letzter Anmeldetag) bei der Gesellschaft wahlweise unter folgenden Anschriften zu erfolgen:

– per Post: Formblitz AG, Potsdamer Straße 131, 10783 Berlin,
– per Telefax-Nr. 030/25924489,
– per E-Mail: karl@formblitz.de.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 24. August 2016 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich (Umschreibungsstopp).

2. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine in § 135 Abs. 9 AktG genannte Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen.

3. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur auf Grund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

4. Anträge von Aktionären im Sinne des § 126 AktG sowie sonstige Kommunikation im Zusammenhang mit der hier einberufenen Hauptversammlung sind an die unter vorstehender Ziffer 1 näher bezeichneten Adressen zu richten. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Anträge von Aktionären, die rechtzeitig unter einer der angegebenen Adressen eingegangen sind, sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden den anderen Aktionären zugänglich gemacht werden.

 

Berlin, im Juli 2016

FORMBLITZ AG

Der Vorstand

Werbung

Werbung

Devisenkurse

Devisen

Devisen