FORST EBNATH AKTIENGESELLSCHAFT – Hauptversammlung

FORST EBNATH AKTIENGESELLSCHAFT
Ebnath/Opf.

Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zu der am Montag, den 23. Februar 2015, 16.30 Uhr, im München Marriott Hotel, 80805 München, Berliner Straße 93, im Salon A/B stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der Forst Ebnath AG
Tagesordnung:
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013/2014, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Diese Unterlagen finden Sie im Internet unter www.forst-ebnath.de/hauptversammlung als Bestandteile des Geschäftsberichts 2013/2014 der Forst Ebnath AG. Sie werden Aktionären auf Wunsch auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2013/2014 von 782.190,88 € wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 4,00 € auf jede dividendenberechtigte Stückaktie 216.000,00 €
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 566.190,88 €
Bilanzgewinn 782.190,88 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Vorstand im Geschäftsjahr 2013/2014 für diesen Zeitraum zu entlasten.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013/2014 für diesen Zeitraum zu entlasten.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu bestellen.

Weitere Angaben und Hinweise

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich unter der nachfolgend mitgeteilten Adresse anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Als Nachweis ist eine in Textform erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 02. Februar 2015 (Nachweisstichtag) beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis zum Ablauf des 16. Februar 2015 zugehen:

Forst Ebnath AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51GM
80311 München
Fax: 089/5400 – 2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Erwerb und Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionäre an der Hauptversammlung teilzunehmen.

Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Stimmrechts, durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes, wie oben („Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) dargestellt, erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular übersandt, das zur Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bestehen und sind vom Aktionär beim jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Die vorgenannten Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise von Bevollmächtigungen gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft bis zum Tag der Hauptversammlung ebenfalls an die oben für die Anmeldung genannte Post- bzw. Faxanschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden. Am Tag der Hauptversammlung stehen für diesen Zweck diese E-Mail-Adresse sowie eine Entgegennahme am Eingangsschalter der Hauptversammlung zur Verfügung. Um den Nachweis der Bevollmächtigung einer Anmeldung eindeutig zuordnen zu können, teilen Sie der Gesellschaft bei per E-Mail übersandten Nachweisen bitte zusätzlich den Namen und Vornamen sowie die Adresse des Aktionärs und – soweit bereits verfügbar – die Eintrittskartennummer mit.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 594.000 € und ist eingeteilt in 54.000 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

a) Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG:
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 2.700 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro (dies entspricht 45.455 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss ihm mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 23. Januar 2015 zugegangen sein. Die Adresse des Vorstands lautet wie folgt:

Forst Ebnath AG
Hermannsreuth 9
95683 Ebnath

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden – unverzüglich im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem unverzüglich über die Internetseite www.forst-ebnath.de zugänglich gemacht.

b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG:
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

Forst Ebnath AG
Hermannsreuth 9
95683 Ebnath
Telefax: +49 (0) 92 34 / 97 48 60

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden wir bei Nachweis der Aktionärsstellung einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen im Internet unter www.forst-ebnath.de veröffentlichen. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Dabei werden die bis zum Ablauf des 08. Februar 2015 bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.

c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG:
In der Hauptversammlung am 23. Februar 2015 kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Die Informationen nach § 124a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft www.forst-ebnath.de zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Ebnath, im Januar 2015

Der Vorstand

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