Framepool Aktiengesellschaft
München
Hauptversammlung 17. Dezember 2014
Wir laden Sie als unseren Aktionär zu der am
Mittwoch, den 17. Dezember 2014, um 17:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Infanteriestraße 11A/Geb. E, 80797 München, stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung
der Framepool Aktiengesellschaft
ein.
I.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013
2.
Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3.
Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Glade, König und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Neuss, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
II.
Etwaige Anträge nach § 122 Abs. 2 AktG oder nach §§ 126, 127 AktG sind zu richten an die Gesellschaft unter der Anschrift Framepool Aktiengesellschaft, Infanteriestraße 11A/Geb. E, 80797 München, per Post, per Telefax unter der Telefaxnr. 089/30 76 48-790, oder per E-Mail unter der Anschrift Ulrike.Ziegler@framepool.de. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens 14 Tage vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung am Samstag, den 3. Dezember 2014, der Gesellschaft übersandt wurden, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist.
III.
Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013, der Lagebericht für die Gesellschaft sowie der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013 können in den Geschäftsräumen der
Framepool Aktiengesellschaft, Infanteriestraße 11A/Geb.E, 80797 München
eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.
IV.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung Aktionäre der Gesellschaft sind. Der Gesellschaft nicht namentlich bekannte Aktionäre haben ihre Aktionärseigenschaft nachzuweisen.
München, im November 2014
Framepool Aktiengesellschaft
Der Vorstand