Franz Röhrig Wertpapierhandelsgesellschaft AktiengesellschaftMainzAmtsgericht Mainz, HRB 45210Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden unsere Aktionäre ein zu deram 17. August 2018 um 14:30 Uhrin den Räumen derVM Value Management
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1. |
Vorlage des festgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit festgestellt ist. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. hinsichtlich des Berichtes des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Franz Röhrig Wertpapierhandelsgesellschaft AG ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 976.308,52 auf neue Rechnung vorzutragen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
II. Vorlagen
Folgende Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. liegen während der Hauptversammlung zur Einsicht vor:
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der festgestellte Jahresabschluss der Franz Röhrig Wertpapierhandelsgesellschaft AG zum 31.12.2017 |
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der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 |
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der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns |
III. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre zugelassen, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Franz Röhrig Wertpapierhandelsgesellschaft AG eingetragen sind und spätestens bis zum Ablauf des 3. Werktags vor dem Versammlungstag ihre Aktien bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist die von diesem hierüber auszustellende Bescheinigung, welche die hinterlegten Stücke nach Nummer und Anzahl zu bezeichnen hat, spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Über die hinterlegten Aktien werden die Aktionäre oder deren ordnungsgemäß ausgewiesenen Vertretern Eintrittskarten ausgestellt.
IV. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen (§ 134 Abs. 3 S. 1 AktG). Auch in diesem Fall ist eine Eintragung im Aktienregister entsprechend dem vorstehenden Abschnitt III erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 Abs. 3 S. 2 AktG). Die Vollmacht ist in Textform gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen.
V. Rechte der Aktionäre
Auf folgende Aktionärsrechte wird hingewiesen:
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Verlangen der Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG) |
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Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen der Verwaltung und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG) |
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Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Abs. 1 AktG) |
VI. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 690.000 und ist in 690.000 Stückaktien eingeteilt, die 690.000 Stimmen gewähren.
Mainz, im Mai 2018
Franz Röhrig Wertpapierhandelsgesellschaft
Aktiengesellschaft
Der Vorstand