Freakstyle AG – außerordentliche Hauptversammlung 2017

Freakstyle AG

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Bekanntmachung zur Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung am 21. April 2017

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 9.3.2017 wurde die außerordentliche Hauptversammlung der Freakstyle AG für Freitag, den 21. April 2017, 17.30 Uhr, Ahrstr. 6, 42697 Solingen (bei Notar Töben) einberufen.

Unter TOP 1, Auflösung der Gesellschaft, wurde durch einen redaktionellen Fehler ein falsches Auflösungsdatum mitgeteilt. Wir geben daher die Einladung nun wie folgt bekannt:

Tagesordnung

1. Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gesellschaft wird aufgelöst. Abwicklungsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Abwicklungsgeschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember 2017

2. Beschlussfassung über die Bestellung von Abwicklern

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a) Das bisherige Vorstandsmitglied Esbjörn Gerking, Solingen, wird als Abwickler bestellt.

b) Der Abwickler vertritt die Gesellschaft allein. Er ist von den Beschränkungen des § 181, Alt. 2 BGB befreit.

Unverbindlicher Teilnahmehinweis:

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei Freakstyle – sind seit Neufassung des AktG durch Artikel Art. 1 Nr. 9a ARUG nach dem Willen des Gesetzgebers in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Daher unterbleiben weitere Angaben. Nach der Neufassung des Aktiengesetzes durch das ARUG obliegt es demnach dem einzelnen Aktionär, in solchen Fällen sich die Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts selbst (ggfs. über das Handelsregister) zu verschaffen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Satzung der Gesellschaft, aus der sich die Teilnahmebedingungen ergeben, beim Amtsgericht Hildesheim (Handelsregister) unter HRB 35929 hinterlegt und öffentlich einsehbar ist. Gemäß der amtlichen Regierungsbegründung zum ARUG (Bundestagsdrucksache 16/11642) bezweckte die Gesetzesänderung, den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Vorfeld und in der Versammlung selbst „zu erleichtern“. Der amtlichen Regierungsbegründung ist darüber hinaus zu entnehmen, dass die Bekanntmachung der Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts bei kleinen Aktiengesellschaften mit überschaubarem Aktionärskreis „häufig unnötig“ ist. Bei Freakstyle handelt es sich um eine kleine Aktiengesellschaft mit überschaubarem Aktionärskreis.

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Die Korrespondenzanschrift der Gesellschaft lautet: Aufderhöher Straße 178, 42699 Solingen

 

Solingen, im März 2017

Der Vorstand

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