FRoSTA Aktiengesellschaft
Bremerhaven
WKN 606900
ISIN DE0006069008
Ergänzung der Tagesordnung
für die ordentliche Hauptversammlung
der FRoSTA Aktiengesellschaft, Bremerhaven,
am 22. Juni 2018
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 13. April 2018 wurde die ordentliche Hauptversammlung der FRoSTA Aktiengesellschaft am Freitag, den 22. Juni 2018, 11 Uhr, in der Stadthalle Bremerhaven, Wilhelm-Kaisen-Platz 1, 27576 Bremerhaven, einberufen.
Auf Verlangen des Aktionärs Dirk Ahlers wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Juni 2018 um folgenden Gegenstand zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:
9. Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 Alt. 4, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, wovon zwei Mitglieder von der Hauptversammlung und das dritte Mitglied gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vom 18. Mai 2004 von den Arbeitnehmern der Gesellschaft gewählt werden.
Herr Dirk Ahlers schlägt vor zu beschließen:
Herr Volker Kuhn,
Vice President Fabric Care Europe,
Procter & Gamble Switzerland Sarl, Genf/Schweiz
wird als neues Mitglied des Aufsichtsrats der Anteilseigner gemäß § 7 der Satzung der Gesellschaft mit Wirkung ab Beendigung der am 22. Juni 2018 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, gewählt.
Begründung: Das Aufsichtsratsmitglied Oswald Barckhahn der Gesellschaft hat mit Wirkung zum Ablauf der am 22. Juni 2018 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und damit vorzeitig sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit des Herrn Barckhahn als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner der Gesellschaft ist eine Neuwahl eines der von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder im Aufsichtsrat der Gesellschaft erforderlich.
Bremerhaven, im Mai 2018
Der Vorstand
FRoSTA Aktiengesellschaft
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