FUCHS PETROLUB SE – Erwerb und Verwendung eigener Aktien

FUCHS PETROLUB SE
Mannheim
Stammaktie: WKN: 579040 | ISIN: DE0005790406
Vorzugsaktie: WKN: 579043 | ISIN: DE0005790430
Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(genehmigtes Kapital und sowie Erwerb und Verwendung eigener Aktien)

I. Genehmigtes Kapital

Die ordentliche Hauptversammlung der FUCHS PETROLUB SE hat am 6. Mai 2015 unter Tagesordnungspunkten 5 und 6 den Vorstand der Gesellschaft gemäß den im Bundesanzeiger vom 25. März 2015 bekannt gemachten Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 5. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 27.800.000 neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 27.800.000 zu erhöhen („Genehmigtes Kapital“). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den in der Ermächtigung bestimmten Fällen ausgeschlossen werden. Wegen der Einzelheiten wird auf Punkte 5 und 6 der im Bundesanzeiger vom 25. März 2015 veröffentlichten Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung der FUCHS PETROLUB SE am 6. Mai 2015 verwiesen.

II. Erwerb und Verwendung eigener Aktien

Weiterhin hat die ordentliche Hauptversammlung der FUCHS PETROLUB SE am 6. Mai 2015 unter Tagesordnungspunkten 7 und 8 den Vorstand der Gesellschaft gemäß den im Bundesanzeiger vom 25. März 2015 bekannt gemachten Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 5. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Stamm- und/oder Vorzugsaktien der FUCHS PETROLUB SE bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Ermächtigung durch die Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, eigene Stamm- und/oder Vorzugsaktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Wegen der Einzelheiten wird auf Punkte 7 und 8 der im Bundesanzeiger vom 25. März 2015 veröffentlichten Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung der FUCHS PETROLUB SE am 6. Mai 2015 verwiesen.

Mannheim, im Juni 2015

FUCHS PETROLUB SE

Der Vorstand

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