GDC Game and Download Company AG – Hauptversammlung

GDC Game and Download Company AG
Düsseldorf
Wertpapier-Kenn-Nr. A0HNE0
ISIN-Nr. DE 000A0HNE06
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der
ordentlichen Hauptversammlung
am
Montag, den 29. Dezember 2014, um 10:00 Uhr
(Einlass ab 9:30 Uhr)
im
Mercure Hotel Düsseldorf Seestern
Fritz-Vomfelde-Str. 38
40547 Düsseldorf

Tagesordnung
1.

Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse, der Lageberichte und der Berichte des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2012 und 2013
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust 2012 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust 2013 auf neue Rechnung vorzutragen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre 2012 und 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 und 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2012 und 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahre 2012 und 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DWP Aktiengesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
7.

Wiederwahl des amtierenden Aufsichtsrats

Gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Amtszeit der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit deren Entlastung in der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder für eine weitere Amtszeit in ihren Ämtern zu bestätigen.

Herrn Gerhard A. Urbannek, Kaufmann, Bornhöved
Herrn Dr. Heinz Mastall, Arzt, Elbtal
Herrn Fredi Schaible, Unternehmensberater, Neukirchen-Vluyn

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Vorstand

Anzahl der stimmberechtigten Aktien

Die Gesamtzahl der Aktien, die sämtlich je mit einer Stimme stimmberechtigt sind, beträgt im Zeitpunkt dieser Einberufung der Hauptversammlung Stück 6.000.000.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung rechtzeitig anmelden. Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 08. Dezember 2014, 0:00 Uhr, bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach. Die Anmeldung und die Bescheinigung des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis Montag, den 22. Dezember, 24:00 Uhr, bei der nachfolgenden Stelle eingehen:

GDC Game and Download Company AG
Sekretariat
Kaistraße 7–9
40221 Düsseldorf
Telefax: 0211/301295-69
E-Mail: sekretariat@gdc-ag.de

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten (auch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter) ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen in der Hauptversammlung erfolgen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution gelten Besonderheiten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

GDC Game and Download Company AG
Kaistraße 7–9
40221 Düsseldorf
Telefax: 0211/301295-69
E-Mail: sekretariat@gdc-ag.de

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis spätestens Sonntag, den 14. Dezember, 24:00 Uhr, eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unter der Internetadresse www.gdc-ag.de unter der Rubrik „Investor Relations“ zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

Düsseldorf, im November 2014

GDC Game and Download Company AG

TAGS:
Comments are closed.