Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe – außerordentliche Hauptversammlung

Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe

Berlin

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

 

Unsere Aktionäre werden hiermit zu der

am Donnerstag, den 03. Dezember 2015 um 15.00 Uhr (Registrierung ab 14.30 Uhr),
im Saal von Haus 28, Kladower Damm 221, 14089 Berlin stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung
der Gemeinnützigen Aktiengesellschaft Havelhöhe mit Sitz in Berlin

eingeladen.
Tagesordnung der Hauptversammlung

Beschluss über die Verlängerung der Zeichnungsfrist bis zum 30. April 2016 für die in der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Juli 2015 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 11. Juli 2015 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 1.352.700 Euro, derzeit eingeteilt in 13.527 auf den Namen lautende Stückaktien, um bis zu 2.705.400 Euro auf bis zu 4.058.100 Euro durch Ausgabe von bis zu 27.054 auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen. Die Hauptversammlung hat zudem beschlossen, dass die Zeichnungsfrist für die Übernahme der neuen Aktien spätestens mit Ablauf des 08. Januar 2016 endet.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Frist für die Zeichnung der neuen Aktien zu verlängern und demgemäß folgenden Beschluss zu fassen:

„Die von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. Juli 2015 beschlossene Zeichnungsfrist für die im Rahmen der beschlossenen Kapitalerhöhung von 1.352.700 Euro um bis zu 2.705.400 Euro auf bis zu 4.058.100 Euro auszugebenden bis zu 27.054 neuen Stückaktien wird bis zum 30. April 2016 verlängert.“

I.

Weitere Mitteilungen
1. Jede Stückaktie gewährt Ihnen eine Stimme in der Hauptversammlung. Sie können Vollmacht zur Ausübung Ihres Stimmrechtes jemand anderem erteilen oder von einem anderen Aktionär bevollmächtigt werden. Die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechtes muss schriftlich oder per Telefax erteilt werden. Wollen Sie einen anderen Aktionär bevollmächtigen, können Sie die Vollmacht mit Ihrer Antwortkarte und einem Vermerk an uns senden, damit wir die Stimmkarte Ihres Bevollmächtigten entsprechend ausstellen. Sie können erhaltene Vollmachten auch unmittelbar zur Hauptversammlung mitbringen oder mitbringen lassen.

2. Es werden Stimmkarten für Sie vorbereitet. Wir bitten deshalb alle Aktionäre, ihr Kommen bis spätestens zum 24. November 2015 schriftlich anzukündigen, damit die Hauptversammlung entsprechend vorbereitet und die Ausgabe der Stimmkarten am Tage der Hauptversammlung beschleunigt werden kann. Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung und Ihr Stimmrecht stehen Ihnen als im Aktienregister der Gesellschaft eingetragener Aktionär unabhängig von einer Anmeldung zu.

II.

Sonstiges
Gegenanträge gem. § 126 AktG gegen den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zum einzigen Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung per Post an die Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe, Haus 24, Kladower Damm 221, 14089 Berlin, oder per E-Mail an info@gag-havelhoehe.de zu senden. Die vorgenannten Anschriften gelten auch für Ergänzungen der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. § 126 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 18. November 2015 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Gegenanträge auf ihrer Internetseite unter http://www.gag-havelhoehe.de/unterlagen.html veröffentlichen. Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG müssen bis spätestens 8. November 2015 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen und von Aktionären gestellt werden, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen. Fristgerecht eingegangene Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung wird die Gesellschaft unverzüglich im Bundesanzeiger bekanntmachen.

 

Berlin, den 30. Oktober 2015

Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe

Julian Schily                            Friedemann von Recklinghausen

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