Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe Berlin – Hauptversammlung

Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Unsere Aktionäre werden hiermit zu der

am Samstag, den 30.08.2014 um 16.00 Uhr (Registrierung ab 15.00 Uhr),
im Saal der Freien Waldorfschule Havelhöhe (Haus 9), Neukladower Allee 1, 14089 Berlin
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der Gemeinnützigen Aktiengesellschaft Havelhöhe

eingeladen.

 

 

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 und des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Harald Colsman (vereidigter Buchprüfer, Wuppertal) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

I.

Weitere Mitteilungen

1. Jede Stückaktie gewährt Ihnen eine Stimme in der Hauptversammlung. Sie können Vollmacht zur Ausübung Ihres Stimmrechtes jemand anderem erteilen oder von einem anderen Aktionär bevollmächtigt werden. Die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechtes muss schriftlich oder per Telefax erteilt werden. Wollen Sie einen anderen Aktionär bevollmächtigen, können Sie die Vollmacht mit Ihrer Antwortkarte und einem Vermerk an uns senden, damit wir die Stimmkarte Ihres Bevollmächtigten entsprechend ausstellen. Sie können erhaltene Vollmachten auch unmittelbar zur Hauptversammlung mitbringen oder mitbringen lassen.

2. Es werden Stimmkarten für Sie vorbereitet. Wir bitten deshalb alle Aktionäre, ihr Kommen bis spätestens zum 23. August 2014 schriftlich anzukündigen, damit die Hauptversammlung entsprechend vorbereitet und die Ausgabe der Stimmkarten am Tage der Hauptversammlung beschleunigt werden kann. Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung und Ihr Stimmrecht stehen Ihnen als im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragener Aktionär unabhängig von einer Anmeldung zu.

II.

Sonstiges

1. Gegenanträge gem. § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung per Post an die Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe, Haus 24, Kladower Damm 221, 14089 Berlin, oder per E-Mail an info@gag-havelhoehe.de zu senden. Die vorgenannten Anschriften gelten auch für Wahlvorschläge eines Aktionärs gem. § 127 AktG und Ergänzungen der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 15.08.2014 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge auf ihrer Internetseite unter http://www.gag-havelhoehe.de/unterlagen.html veröffentlichen. Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG müssen bis spätestens 05.08.2014 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Fristgerecht eingegangene Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung wird die Gesellschaft unverzüglich im Bundesanzeiger bekanntmachen.

2. Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich eine Abschrift dieser Vorlagen.

 

Berlin, den 11. Juli 2014

Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe

Julian Schily                           Friedemann von Recklinghausen

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