Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen AG – außerordentliche Hauptversammlung

Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen AG
Willy-Brandt-Ring 17, 41747 Viersen

Zu einer
AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

am 17.12.2014, um 12.00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Hauses der Wirtschaft in Viersen, Willy-Brandt-Ring 13, Erdgeschoß Raum Nr. A 01, laden wir unsere Aktionäre mit folgender Tagesordnung ein:
1.

Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen Aktiengesellschaft (GWG AG) und der GWG Dienstleistungs-GmbH (GWG GmbH).

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung stimmt der folgenden Änderungen vom 06.11.2014 des § 3 (Verlustübernahme) des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der GWG AG und der GWG GmbH vom 15.02.2005 zu.

Der § 3 erhält folgende Neufassung:
§ 3 Verlustübernahme

Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

Die Neufassung ersetzt den genannten bisherigen Text des § 3 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages.

Erläuterung:

Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 wurde geregelt, dass in den Fällen der steuerlichen Organschaft im Sinne des § 17 KStG die Verlustübernahme durch einen dynamischen Verweis auf § 302 AktG im Ergebnisabführungsvertrag zu vereinbaren ist.

In der bisherigen Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages war dieser Verweis nicht ausreichend geregelt. Eine entsprechende Abänderung wird hierdurch vorgenommen.
2.

Verschiedenes

Viersen, den 11.11.2014

Der Vorstand

Ottmann Thelen

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