Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922 – Hauptversammlung

Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922
Mönchengladbach
Einladung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu der am
Mittwoch, dem 27. Mai 2015, 16:00 Uhr,
in der Kaiser-Friedrich-Halle,
Hohenzollernstraße 15, 41061 Mönchengladbach,

stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Gesellschaft sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2014 in Höhe von EUR 1.397.732,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 12,00 sowie einer Bonuszahlung von EUR 2,00 pro Stück des gezeichneten Aktienkapitals von Stück 99.838 zu verwenden.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahlen zum Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat besteht nach § 11 der Satzung aus sechs Mitgliedern. Vier Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt, zwei Arbeitnehmervertreter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz i.V.m. § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 Aktiengesetz. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeiten von Herrn Dr. Peter Achten und Herrn Heinz Gotzens enden turnusmäßig zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2015. Herr Heinz Gotzens steht auf eigenen Wunsch für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Personen zur Wahl vor:
5.1

Herrn Dr. Peter Achten, Niederkrüchten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. und des Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverbandes e.V., zur Wiederwahl.
5.2

Herrn Roger Gert Wilhelm Brandts, Mönchengladbach, Geschäftsführer der Fynch-Hatton Textilhandelsgesellschaft mbH.

Die Wahl erfolgt auf die Dauer von drei Jahren, von Hauptversammlung zu Hauptversammlung gerechnet.
6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RW AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Adressen für die Anmeldung (bei allen Aktionären), die Übersendung des Anteilsbesitznachweises (bei Inhaberaktionären) und eventuelle Anträge bzw. Wahlvorschläge

Für die Anmeldung (bei allen Aktionären) und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises (bei Inhaberaktionären):

Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Für eventuelle Anträge bzw. Wahlvorschläge:

Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922
– Vorstandssekretariat –
Bismarckstraße 50–52
41061 Mönchengladbach
Telefax: +49 2161 249-49113
E-Mail: hv@gladbacher-bank.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG, § 123 Abs. 2 und § 123 Abs. 3 AktG i.V.m. § 17 der Satzung sowie § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Namensaktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich zur Hauptversammlung in Textform anmelden. Umschreibungen im Aktienregister finden aus arbeitstechnischen Gründen in dem Zeitraum zwischen dem 23. Mai 2015 (00:00 Uhr) und dem 27. Mai 2015 (24:00 Uhr) nicht statt (Umschreibungsstopp bzw. technical record date).

Inhaberaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, sofern sie sich zur Hauptversammlung in Textform anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz durch Übersendung eines in Textform erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also auf den 06. Mai 2015 (00:00 Uhr) zu beziehen.

Die Anmeldung und bei Inhaberaktionären zusätzlich der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum 22. Mai 2015 (24:00 Uhr) unter oben genannter Adresse für die Anmeldung (bei allen Aktionären) und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises (bei Inhaberaktionären) zugehen.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Wir bieten unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Richard Schulze zur Wiesch oder Herrn Wirtschaftsprüfer Michael Küper, beide Bismarckstraße 87 in 41061 Mönchengladbach, c/o Dres. Schulze zur Wiesch und Partner, jeweils einzeln (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft), ausüben zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Mönchengladbach, im April 2015

Der Vorstand

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