Golfclub Schloss Monrepos AG – außerordentliche Hauptversammlung

Golfclub Schloss Monrepos AG

Ludwigsburg

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

hiermit lade ich Sie zur außerordentlichen Hauptversammlung der Golfclub Schloss Monrepos AG ein.

Termin: Mittwoch, den 3. Februar 2016
Uhrzeit: 17:00 Uhr
Ort: Golfclub Schloss Monrepos AG, Monrepos 26, 71634 Ludwigsburg

Tagesordnung

1. Verlustanzeige gemäß § 92 Absatz 1 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

2. Barkapitalerhöhung mit Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von € 52.000,00 um bis zu € 52.000,00 auf bis zu € 104.000,00 durch Ausgabe von bis zu 52.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je € 4,00 pro Stückaktie ausgegeben.

2. Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 100:100 zum Preis von € 4,00 je Aktie zum Bezug angeboten. Das Bezugsangebot kann nur binnen einer Frist von drei Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsangebotes angenommen werden.

3. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

4. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 30.06.2016 mindestens 45.000 neue Stückaktien gezeichnet sind.

5. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.

3. Wahl eines Nachfolgers für ausscheidendes Aufsichtsratsmitglied

Das derzeitige und gewählte Aufsichtsratsmitglied Herr Andreas Stauffer hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass er sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Golfclub Schloss Monrepos AG mit Ablauf dieser Hauptversammlung niederlegt.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 AktG i.V.m. § 7 der Satzung aus drei Mitgliedern, weswegen die Wahl eines Nachfolgers erfolgen soll. Die Hauptversammlung ist an keine Wahlvorschläge gebunden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung auf Grund von Wahlvorschlägen gewählt. S.K.H. Carl Herzog von Württemberg hat nach § 101 Absatz 2 AktG i.V.m. § 7 der Satzung das Recht, ein Mitglied seiner Wahl in den Aufsichtsrat zu entsenden. S.K.H. Carl Herzog von Württemberg hat Herrn Henrik M. Lingenhölin in den Aufsichtsrat entsandt. Herr Lingenhölin ersetzt Herrn Rieger, der zum Vorstand bestellt wurde.

Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Johann Miess, Unternehmer, wohnhaft in Stuttgart, als Nachfolger für Herrn Andreas Stauffer in den Aufsichtsrat zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Jeder Aktionär, der im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist und sich mit einem Ausweis legitimieren kann, ist zur Teilnahme und Stimmabgabe in der Hauptversammlung berechtigt.

Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, wenn dieser seine Vertretungsmacht durch schriftliche Vollmacht nachweist. Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte und weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die entsprechenden Formulare zur Vollmacht und Weisungserteilung können bei der Gesellschaft angefordert werden.

Unterlagen
Der Inhalt dieser Einberufung liegt ab dem Zeitpunkt der Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Die genannte Unterlage wird auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung beträgt EUR 52.000,00 und ist eingeteilt in 52.000 auf den Namen lautenden Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Tagesordnungsergänzungsverlangen
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals betragen, können nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen.

Richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an den Vorstand unter folgender Adresse:

Golfclub Schloss Monrepos AG
Monrepos 26
71634 Ludwigsburg
Telefax: +49 7141 797497

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

Golfclub Schloss Monrepos AG
Monrepos 26
71634 Ludwigsburg
Telefax: +49 7141 797497

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.golfclub-monrepos.de veröffentlichen. Dabei werden die bis zum Mittwoch, den 20. Januar 2016, 24.00 Uhr bei der oben genannten Adresse bzw. per Telefax eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

 

Ludwigsburg im Dezember 2015

Golfclub Schloss Monrepos AG

– Der Vorstand –

Bernd Rieger

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