Golfclub Schloss Monrepos AG – Hauptversammlung 2016

Golfclub Schloss Monrepos AG

Ludwigsburg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

hiermit lade ich Sie zur 10. ordentlichen Hauptversammlung der Golfclub Schloss Monrepos AG ein.

Termin: Freitag, den 14. Oktober 2016
Uhrzeit: 16:00 Uhr
Ort: Golfclub Schloss Monrepos AG, Monrepos 26, 71634 Ludwigsburg

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Golfclub Schloss Monrepos AG zum 31.12.2015 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015

Der Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat festgestellt.

Das Ergebnis gem. Jahresabschluss 2015 beläuft sich auf EUR -134.570,80 (Verlust).

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses

Von dem Jahresverlust i.H.v. EUR 134.570,80 werden:

EUR 67.201,23 von der AG auf neue Rechnung vorgetragen

EUR 67.369,57 den Stillen Gesellschaftern zugewiesen und mit dem Buchwert der Stillen Gesellschafter verrechnet

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat beantragen, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorständen für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor § 13 Ort und Einberufung der Satzung um folgende Absätze zu ergänzen:

„(4) Sind die Aktionäre der Gesellschaft namentlich bekannt, kann die Einberufung stattdessen auch mit eingeschriebenem Brief an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebenen Adressen der Aktionäre oder im Wege der elektronischen Kommunikation unter Einhaltung der in Absatz (3) genannten Frist erfolgen. Mit der Einberufung sind alle Gegenstände der Tagesordnung mitzuteilen. In Eilfällen kann die Frist auf 5 Tage reduziert werden.

(5) Ohne Wahrung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Einberufungsmöglichkeiten kann eine Hauptversammlung abgehalten werden, wenn alle Aktionäre erschienen oder vertreten sind und kein Aktionär der Beschlussfassung widerspricht.“

6.

Aufsichtsratswahl

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Johannes Mauser, Rechtsanwalt und Herrn Stefan Müller, Angestellter als Nachfolger in den Aufsichtsrat zu wählen.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Herr Rüdisühli und Herr Miess haben durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand bei gleichzeitiger Benachrichtigung des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zum Ende der oben genannten Hauptversammlung niedergelegt. Beide Aufsichtsräte werden von der Hauptversammlung gewählt. Deshalb wird die Wahl von Nachfolgern erforderlich. Die Wahl der Nachfolger erfolgt für den Rest der Amtszeit der ausgeschiedenen Mitglieder.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 7 der Satzung der Gesellschaft wie folgt zusammen:

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung auf Grund von Wahlvorschlägen gewählt. S.K.H. Carl Herzog von Württemberg hat nach § 101 Abs. 2 AktG das Recht, ein Mitglied des Aufsichtsrats nach seiner Wahl in den Aufsichtsrat zu senden.

Rechte der Aktionäre

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Jeder Aktionär, der im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist und sich mit einem Ausweis legitimieren kann, ist zur Teilnahme und Stimmabgabe in der Hauptversammlung berechtigt.

Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, wenn dieser seine Vertretungsmacht durch schriftliche Vollmacht nachweist. Ich biete unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte und weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die entsprechenden Formulare zur Vollmacht und Weisungserteilung können bei der Gesellschaft angefordert werden.

Unterlagen
Der Inhalt dieser Einberufung, der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats liegen ab dem Zeitpunkt der Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung beträgt EUR 97.200,00 und ist eingeteilt in 97.200 auf den Namen lautenden Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Tagesordnungsergänzungsverlangen
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals betragen, können nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen.

Richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an den Vorstand unter folgender Adresse:

Golfclub Schloss Monrepos AG
Monrepos 26
71634 Ludwigsburg
Telefax: +49 7141 797497

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

Golfclub Schloss Monrepos AG
Monrepos 26
71634 Ludwigsburg
Telefax: +49 7141 797497

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.golfclub-monrepos.de veröffentlichen. Dabei werden die bis zum Donnerstag, den 29. September 2016, 24.00 Uhr bei der oben genannten Adresse bzw. per Telefax eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

 

Ludwigsburg im September

Golfclub Schloss Monrepos AG

– Der Vorstand –

Bernd Rieger

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