Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG – Hauptversammlung 2018

Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG

Karlsruhe

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Mittwoch, den 25. Juli 2018, 19:00 Uhr

im Karl-Benz-Saal der Europahalle Karlsruhe, Hermann-Veit-Straße 7, 76135 Karlsruhe

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, Sitz Karlsruhe, eingetragen beim Amtsgericht Registergericht Mannheim unter HRB Nr. 107723, ein.

Tagesordnung

TOP 1

Bericht über das Geschäftsjahr 2017

Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses mit Lagebericht zum 31.12.2017.

TOP 2

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2017

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss i.H. von € 81.366,63 mit dem Bilanzverlust zu verrechnen. Unter Berücksichtigung der bisherigen Verlustvorträge von € 2.300.970,71 ergibt sich ein Bilanzverlust von € 2.219.604,08.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt Entlastung von

Philipp Schertel 20.01.17 – 16.11.17

sowie

Christian Fitterer 17.11.17 – 31.12.17

vor.

TOP 4

Entlastung des Aufsichtsrats

Es wird vorgeschlagen, die Mitglieder des Aufsichtsrats 2017

Herrn Christian Fitterer 01.01.17 – 31.10.17
Frau Rosa Schilling 01.01.17 – 31.12.17
Herrn Gerald Erdrich 01.01.17 – 31.12.17
Herrn Prof. Marcus Geimer 14.12.17 – 31.12.17

zu entlasten.

TOP 5

Bericht des Vorstandes zum laufenden Geschäftsjahr

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl von einem Aufsichtsratsmitglied

Nach § 8 Ziff. 1 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. §§ 95, 96 Abs. 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG von der Hauptversammlung zu wählen sind.

Das Aufsichtsratsmitglied Christian Fitterer hat mit Wirkung zum 31. Oktober 2017 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 14. Dezember 2017 wurde Herr Prof. Marcus Geimer gemäß § 104 Abs. 1 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Nach der gerichtlichen Ergänzung des Aufsichtsrats durch das Amtsgericht Mannheim soll Herr Prof. Marcus Geimer nun von der Hauptversammlung gewählt werden.

a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, das durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim bestellte Aufsichtsratsmitglied

Herrn Prof. Marcus Geimer, Salbeiweg 41A, 76149 Karlsruhe, Maschinenbauingenieur am KIT

für den ausgeschiedenen Herrn Christian Fitterer mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Ziff. 5 der Satzung bis zum Ende der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Christian Fitterer, d.h. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021.

Teilnahme:

Anträge von Aktionären:

Anträge – Gegenanträge § 126 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt können an den Vorstand der AG gerichtet werden.

Wir werden zugänglich zu machende Anträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

www.gphs-ka.de/Hauptversammlung

veröffentlichen. Entsprechend § 126 Abs. 1 AktG werden dabei alle bis zum 11.07.2018 24.00 Uhr (bis 14 Tage vor der Hautversammlung) eingehende Anträge zu den Tagesordnungspunkten berücksichtigt. Die Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG wird im elektronischen Bundesanzeiger am 21.06.2018 veröffentlicht.

Insbesondere möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

1. Gem. § 11 Ziff. 4 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Aktionäre sich mindestens drei Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft anmelden.

2. Gem. § 12 Ziff. 3 der Satzung kann Stimmrechtsvollmacht erteilt werden, sie muss jedoch in schriftlicher Form der Gesellschaft vorliegen. Das Stimmrecht kann nur durch den Aktionär selbst, einen anderen Aktionär oder durch den Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie des Aktionärs ausgeübt werden. Siehe Anlage Rückantwort mit Vollmacht

3. Beschlüsse über Anträge können nur gefasst werden über Gegenstände der Tagesordnung, die ordnungsgemäß bekannt gemacht sind (§ 124 Abs. 4 AktG). Bezüglich des Antragsrechts der Aktionäre ist auf §§ 122–124 AktG hinzuweisen: Danach können nur Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung einer Hauptversammlung bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe an den Vorstand so rechtzeitig zu stellen, dass diese Gegenstände spätestens binnen 10 Tagen nach der Einberufung der Hauptversammlung noch bekannt gemacht werden können.

 

Karlsruhe den, 19.06.2018

Der Vorstand
Christian Fitterer

Comments are closed.