Grillo-Werke AG – Hauptversammlung 2017

Duisburg-Hamborn

Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 31. März 2017, 14:30 Uhr,
in Duisburg

Tagesordnung

1.

Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015/2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den sich ergebenden Bilanzgewinn der Grillo-Werke AG von 13.801.427,35 € wie folgt zu verwenden:

a)

zur Ausschüttung einer Dividende von 4 % (1,2 Mio. €) auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 30.000.000,00 €,

b)

Einstellung eines Betrages von 5.000.000 € in die Anderen Gewinnrücklagen,

c)

den verbleibenden Rest in Höhe von 7.601.427,35 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach § 96 Aktiengesetz in Verbindung mit § 4 Drittelbeteiligungsgesetz von 2004.
Frau Gabriela Grillo, Mülheim, scheidet gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Grillo-Werke AG turnusmäßig aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat schlägt ihre Wiederwahl vor.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016/2017 zu wählen.

Zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung sind nach § 14 der Satzung nur Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme nicht später als am dritten Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Aktionäre sind an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

 

Duisburg-Hamborn, den 17.02.2017

Der Vorstand

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