GRILLO-WERKE AKTIENGESELLSCHAFT – Hauptversammlung 2016

GRILLO-WERKE AKTIENGESELLSCHAFT

Duisburg

An unsere Aktionäre

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie zu einer ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am

Mittwoch, dem 16. März 2016, 15.00 Uhr,
in die Hauptverwaltung (Grillo-Saal) der Grillo-Werke AG, Duisburg, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014/2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den sich ergebenden Bilanzgewinn der Grillo-Werke AG von 8.952.007,85 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach § 96 Aktiengesetz in Verbindung mit § 4 Drittelbeteiligungsgesetz von 2004.
Herr Dr. Marc Fischer, Montabaur, scheidet gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Grillo-Werke AG turnusmäßig aus dem Aufsichtsrat aus.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Harald Kroener, Vorsitzender des Vorstands der Wieland-Werke AG, Ulm, an seiner Stelle in den Aufsichtsrat zu wählen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu wählen.

Zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung sind nach § 14 der Satzung nur Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme nicht später als am dritten Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Aktionäre sind an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen, bitten wir Sie, sich gemäß § 14 Satz 2 der Satzung vertreten zu lassen.

§ 14 Satz 2 unserer Satzung lautet:

„Das Stimmrecht der Aktionäre kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden, die ihrerseits Aktionäre oder Ehegatten oder Abkömmlinge eines Aktionärs der Gesellschaft sind.“

 

Ulrich Grillo               Dirk Böttcher               Dr. Christian Ohm

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